Bundestag Grenzwert für Cannabis am Steuer beschlossen
Hauptinhalt
07. Juni 2024, 15:41 Uhr
Zum April hatte die Bundesregierung den Konsum von Cannabis legalisiert. Die Droge ist auch Tage nach Konsum noch nachweisbar. Daher beschloss der Bundestag am Donnerstagabend einen Grenzwert, bis zu dem die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt ist.
Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis hat der Bundestag am späten Donnerstagabend einen neuen THC-Grenzwert für die Droge im Straßenverkehr beschlossen. Er liegt demnach künftig bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Bisher wurde ein Nanogramm toleriert.
Was ist THC?
Als THC (Tetrahydrocannabinol) wird die psychoaktive Substanz von Cannabis bezeichnet, die den Hauptanteil der berauschenden Wirkung ausmacht. Die Substanz wirkt anders als Alkohol und ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Zug an einem Joint nachweisbar.
Das Parlament folgte mit den Stimmen der Ampel-Koalition der Empfehlung eines Experten-Gremiums. Ab dem neuen Grenzwert ist den Wissenschaftlern zufolge die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Er liege aber unterhalb der Schwelle, ab der das Unfallrisiko steigt.
Bei Verstößen droht Bußgeld und Führerscheinentzug
Bei erstmaliger Überschreitung drohen den Fahrerinnen und Fahrern eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer Cannabis konsumiert und sich dann ans Steuer setzt, für den gilt ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig verboten.
Bislang galt ein Cannabis-Verbot im Straßenverkehr
Die Expertenkommission war vom Bundesverkehrsministerium mit Blick auf die Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland zum 1. April eingesetzt worden. Bisher gab es noch keinen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr. Damit galt ein Verbot für den Konsum der Droge bei Teilnahme am Straßenverkehr.
MDR/dpa/AFP/epd (dnk, kar)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Nachrichten | 07. Juni 2024 | 07:06 Uhr