Gartenarbeit Diese Gehölze müssen im Winter geschnitten werden
Hauptinhalt
08. Dezember 2022, 10:28 Uhr
Zum Gehölzschnitt gibt es zahlreiche Meinungen. Kein Wunder, das Klima verändert sich und damit auch die Entwicklung von Pflanzen. Garten-Expertin Brigitte Goss erklärt, welche Gehölze im Winter geschnitten werden sollten - und welche jetzt am besten in Ruhe gelassen werden.
Bei Gartenthemen scheiden sich oft die Geister. Meist machen Gärtner unterschiedliche Erfahrungen, da sie mit verschiedenen Umweltbedingungen arbeiten. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich außerdem das Klima stark verändert. Dadurch muss sich auch unsere Gartenpflege anpassen. Der Gehölzschnitt ist eines der Themen, die sich durch den Klimawandel verändert haben.
Der Pflanzenschnitt und die Jahreszeiten
Heutzutage wechseln die Jahreszeiten klimatisch gesehen nicht mehr klar ineinander über. Das macht sich für unsere Pflanzenwelt vor allem im Winter und Frühling bemerkbar. Statt einem stetigen Übergang von Kalt nach Warm zu unterliegen, wechseln sich Kälte- und Wärmeperioden immer wieder ab. Wenn die Gehölze im Winter geschnitten werden, wird durch die ersten warmen Tage des Jahres die Triebbildung angeregt. Folgt auf diese warme Periode allerdings eine weitere Kälteperiode, können die neuen Triebe erfrieren.
Empfindliche Gehölze schonen
Oft hört man, dass der Sommerflieder im Winter geschnitten werden soll. Garten-Expertin Brigitte Goss rät allerdings davon ab: "So wie Rosen und Lavendel auch, verträgt es der Sommerflieder nicht, wenn auf den Schnitt erst eine warme und dann wieder eine kalte Phase folgt." Er sei zu empfindlich und würde dadurch im Sommer weitaus weniger oder sogar gar keine Blüten bilden. Auch Halbsträucher wie das Heiligenkraut sollten im Winter nicht zurückgeschnitten werden.
Diese Gehölze müssen im Winter geschnitten werden
Äpfel, Birnen und andere Kernobst-Bäume sollten zwar im Winter, aber nicht an frostigen Tagen geschnitten werden. Die Äste könnten sonst brechen, wenn es zu kalt ist.
Anders als andere, empfindlichere Gehölze müssen zum Beispiel Kiwi- und Tafeltrauben-Pflanzen unbedingt noch bis Ende Februar geschnitten werden. Das liegt allerdings nicht an den klimatischen Veränderungen, sondern an den Vorgängen in der Pflanze selbst.
Kiwi- und Tafeltraubenpflanzen gehen mit den ersten wamen Tagen Ende Februar in den Saft, deshalb ist es wichtig, sie noch bis Ende Februar zu schneiden. Sonst könnten sie ausbluten.
Ein Formschnitt im Sommer ist für Kiwis, Kiwibeeren und Tafeltrauben kein Problem.
Diese Obstgehölze können auch im Winter geschnitten werden
Heidelbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Herbsthimbeeren und Brombeeren dürfen jetzt noch geschnitten werden, falls Sie es im Herbst nicht geschafft oder vergessen haben. Bei den Brombeeren werden die Triebe, die im Vorjahr Früchte getragen haben, bodennah abgeschnitten. Auch Herbsthimbeeren tut ein Schnitt gut: Die Triebe vom vergangenen Jahr sollten weg, sodass neue, fruchttragende Triebe genug Platz haben. Auch Johannisbeere und Stachelbeere treiben ab April neu durch. Wenn ältere Triebe ausgeschnitten werden, ist Platz für die neuen, jungen Triebe.
Auch bei Zwetschgen und Mirabellen können im Winter überalterte Äste herausgeschnitten werden.
Abgeschnittene Äste, die erst ein bis zwei Jahre alt sind, können außerdem als Steckhölzer genutzt werden. Dazu werden 10 bis 15 Zentimeter lange Aststücke in Bündeln an einem geschützten Platz im Garten fast vollständig eingegraben und mit Reisig abgedeckt. Wie Steckhölzer im Winter gewonnen werden, erklärt Gärtnerin Brigitte Goss in diesem Artikel.
Bundesnaturschutzgesetz und Gehölzschnitt
Im Netz kursieren laufend Aussagen, es sei gesetzlich verboten, Gehölze ab dem 1. März zu schneiden. Daher würden viele Gärtner alle Gehölze vorher, also noch im Februar schneiden. Das sei so nicht korrekt, sagt Brigitte Goss. Sie möchte darüber aufklären: "Natürlich ist es wichtig, die Vögel in der Brutzeit zu schützen. Wenn man darauf achtet, Brutstätten zu schützen, ist gegen einen Pflegeschnitt allerdings nichts einzuwenden." Diese Aussage wird auch durch den Gesetzestext unterstützt:
(5) 2. Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Quelle: MDR (Brigitte Goss, MDR Garten-Expertin, Gärtnerin und Gartenfachberaterin)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Radiogarten | 17. Dezember 2022 | 09:50 Uhr