Das MDR-Klima-Update | Freitag, 17. September 2021 Retten Gerichte das Klima?

17. September 2021, 14:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht soll die Landtage von Sachsen und Sachsen-Anhalt dazu bringen, Klimaschutzgesetze zu verabschieden. Das wünschen sich jedenfalls die Klägerinnen und Kläger, die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt werden. Wie sind die Erfolgsaussichten? Und können Gerichte tatsächlich beim Klimaschutz helfen?

Ein großer Mann mit Locken und Brille steht vor einer Betonwand.
Bildrechte: MDR/Viktoria Schackow

Grafik mit Bundesverfassungsrichter in roter Robe
Bildrechte: MEDIEN360G

Einen schönen guten Tag!

Bislang habe ich diesen Newsletter immer sehr interessiert gelesen, heute darf ich Ihnen zum ersten Mal schreiben. Und die Frage im Betreff können wir gemeinsam schon einmal mit einem klaren Nein beantworten.

Nicht Gerichte retten das Klima, sondern wir Menschen und unser Handeln. Ich möchte Ihnen am Ende dieser Woche trotzdem über Gerichte und Klimaschutz berichten.

Denn es war DIE Klimanachricht in dieser Woche für Mitteldeutschland: Das Bundesverfassungsgericht soll die Landtage von Sachsen und Sachsen-Anhalt dazu bringen, Klimaschutzgesetze zu verabschieden. Das wünschen sich jedenfalls die Klägerinnen und Kläger, die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt werden. Darum soll es heute gehen.

Außerdem liefere ich Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Wahlempfehlungs-Seiten im Internet. Und wir haben uns über Ihre E-Mails zur Mobilität gefreut.

Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe sagt in dem Gespräch, dass sie ein Klimagesetz in Sachsen-Anhalt für notwendig hält. Zum Einhalten der Pariser Klimaziele würde Sachsen-Anhalts CO2-Budget nämlich nur noch vier Jahre reichen, wenn es so weitergehe wie bisher. Metz fordert drei konkrete Maßnahmen, die sich schnell umsetzen ließen:

  • Mehr Radwege als Alternative für den motorisierten Individualverkehr
  • Solarzellen auf Gebäuden der öffentlichen Hand
  • Energetische Sanierung für Gebäude der öffentlichen Hand


Und Metz ist sich sicher. "Natürlich werden wir die Klage gewinnen."

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Wie viel Freiheit kosten CO2-Emissionen?

In den vergangenen Tagen habe ich mit vier Juristen telefoniert (das hätte ich auch nie gedacht bei einem Klima-Update). Ich habe ihnen Fragen gestellt wie: Zwingt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, die Parlamente zu mehr Klimaschutz? Welche Erfolgsaussichten haben die Klagen gegen Sachsen und Sachsen-Anhalt? Und was haben die Klagen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr zu tun?

Hier erzählt Dr. Nikolas Eisentraut, was das Urteil aus dem März mit den Klagen jetzt zu tun hat

Junger Mann mit blonden Haaren und Drei-Tage-Bart lächelt mit geschlossenem Mund in die Kamera. Er trägt ein dunkelgraues T-Shirt und darüber ein weinrotes Hemd. 1 min
Bildrechte: Ralf Rebman (CC BY-SA 4.0)

Dr. Nikolas Eisentraut von der FU Berlin sagt: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März war der Auslöser dafür, dass sich die Kläger nun mutig gefühlt haben, weil er sehr klimafreundlich interpretiert wurde. In dem Beschluss vom Frühjahr geht es vor allem um Artikel 20a im Grundgesetz:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Grundgesetz, Artikel 20a

Daraus hat das Bundesverfassungsgericht eine mögliche intertemporale Freiheitsgefährdung formuliert. Freiheit bekommt also eine zeitliche Komponente. Was nach Science-Fiction klingt, bedeutet, dass die CO2-Emissionen, die wir heute verursachen, die Freiheit zukünftiger Generationen einschränken. Ein anderes Schlagwort dafür: Generationengerechtigkeit. Wenn also der Acker einer Landwirtin in der Zukunft unbenutzbar wird oder die Gesundheit der Menschen durch Hitzewellen, Extremwetter oder neue Krankheiten gefährdet ist.

Und hier lesen Sie die Analyse von Frank Bräutigam aus der ARD Rechtsredaktion in Karlsruhe.

Wie sind die Erfolgsaussichten der Klagen?

Die Frage, die das Bundesverfassungsgericht mit den Klimaklagen gegen die Länder jetzt klären muss, ist, "ob die Länder zum Erlass von Landesklimaschutzgesetzen verpflichtet sind oder ob sie ihren verfassungsrechtlichen Klimaschutzpflichten auf anderem Wege genügen können", sagt Jurist Eisentraut.

Drei Gesichter
Die drei Juristen: Dr. Nikolas Eisentraut von der FU Berlin, Rechtsanwältin Franziska Heß und Prof. Felix Ekardt aus Leipzig. Bildrechte: Ralf Rebman/Torsten Repper/Felix Ekardt

Franziska Heß (Mitte) ist Fachanwälte für Verwaltungsrecht, in Gera geboren, arbeitet bei einer Kanzlei in Leipzig und war an der Klage im März beteiligt. Sie hat mir gesagt: Dass zum Beispiel Sachsen-Anhalt kein Klimaschutzgesetz hat, sei rechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn ein Gesetzgeber, also der Landtag von Sachsen-Anhalt, müsse die wesentlichen Entscheidungen der Klimapolitik selbst treffen. "Und da muss man eben sehr konkret schauen, welche Bereiche kann und müsste der Landesgesetzgeber regeln. Die Erfolgsaussichten sind also offen." Nach dem Urteil aus dem März stünde jetzt auf jeden Fall fest, dass Klimaschutz einklagbar sei, so Heß.

Skeptisch ist Professor Matthias Knauff (nicht im Bild) von der Uni Jena. Die Klagen seien zur Hälfte Politik, sagt er, dabei gehe es auch um öffentlichen Druck. Natürlich sei es juristisch nachvollziehbar, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Länder geklagt würde, die kein Klimaschutzgesetz haben. Er würde auch sehen, dass man in Thüringen über die Weiterentwicklung des bestehenden Klimaschutzgesetzes nachdenke.

Hier hören Sie, wie Rechtsanwältin Franziska Heß die Erfolgsaussichten der Klage einschätzt.

Junge Frau mit weißer Bluse und graugrünem Blazer. 2 min
Bildrechte: Baumann Rechtsanwälte/Torsten Repper
2 min

MDR SACHSEN-ANHALT Do 16.09.2021 12:47Uhr 01:54 min

https://www.mdr.de/wissen/audio-1837580.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Aber Knauff glaubt nicht, dass jemand den Gesetzgeber verklagen könne, damit der ein Klimaschutzgesetz erlässt. Das Bundesverfassungsgericht hätte zwar immer mal wieder dem Gesetzgeber aufgegeben, bestimmte Gesetze zu reparieren oder zu ändern. "Aber das waren Normenkontroll- oder Organstreitverfahren und keine Privatkläger", sagt Knauff.

Deshalb seien die Erfolgsaussichten auch nicht eindeutig: "Ich halte es nicht für ausgemacht, dass die Klage einfach durchgewunken wird." Nahezu völlig ausgeschlossen sei, dass das Bundesverfassungsgericht quasi einen Auftrag zu einem Klimaschutzgesetz vergibt.

Optimistischer ist Professor Felix Ekardt (rechts). Er lebt in Leipzig, ist Jurist, Philosoph und Soziologe, leitet die "Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik", hat eine Professur in Rostock und ist Vorsitzender des BUND Sachsen. Auch er war an der Klage im März beteiligt. Zu den Klagen jetzt sagt er: "Es ist relativ wahrscheinlich, dass sie zumindest teilweise erfolgreich sind." Gleich sein nächste Satz aber ist: "Wie viel damit für den Klimaschutz erreicht wird, ist allerdings weitgehend offen."

Können Gerichte für mehr Klimaschutz sorgen?

Ekardts Begründung: Die Klima-Herausforderung würde von der naturwissenschaftlichen und auch von der rechtlichen Seite nicht vollständig verarbeitet. "Wir brauchen schneller null Emissionen weltweit, als es das Bundesverfassungsgericht bisher andeutet hat."

Ekardt glaubt deshalb, dass es weitere Klagen auf Bundesebene geben wird. Auch von ihm: "Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst eine weitere Klage machen. Und da werden weitere Punkte diskutiert werden müssen." Zum Beispiel, dass die naturwissenschaftliche Basis der Politik unzureichend sei. Sie komme zwar vom Weltklimarat (IPCC), sagt Ekardt, aber das sei nur der kleine, gemeinsame Nenner: "Das bildet die reale Gefährdungslage nicht wirklich ab." Deshalb gebe es weltweit tausende Klagen, mit denen Menschen mehr Klimaschutz fordern.

Prof. Felix Ekardt bei einem Vortrag.
Prof. Felix Ekardt will wohl noch weiter klagen. Bildrechte: Prof. Felix Ekardt

Deshalb sagt Ekardt auch: Selbst wenn die Klage jetzt erfolgreich sein würde und das Bundesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zu einem Klimaschutzgesetz verdonnern würde, würde das den realen Klimaschutz gar nicht verändern. "Was wir brauchen, sind Maßnahmen, und da sehe ich nicht, dass die Klagen jetzt zwangsläufig viel erreichen. Das Bundesverfassungsgericht ist auch noch nicht an dem Punkt, wo es dem Gesetzgeber beim Maßnahmen hineinredet."

Ein Mann mit Brille vor einem Bücherregal
Prof Matthias Knauff von der Uni Jena: bei den Klimaklagen geht es auch um Politik. Bildrechte: privat

Die Vorgaben kämen ohnehin aus Brüssel. Das unterstreicht auch der Jenaer Jurist Knauff. "Eigentlich wäre es aus juristischer Perspektive sinnvoll, jetzt erst einmal abzuwarten, was von der europäischen Ebene kommt." So könne man die Rechtslage entsprechend ausgestalten und müsse die Regeln in einem halben Jahr nicht wieder anfassen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesgesetzgeber eigentlich bis Ende nächsten Jahres Zeit gegeben, das Bundesklimaschutzgesetz nachzubessern: "Dass man das nun vor der Wahl noch abfrühstückt, ist politisch gut nachvollziehbar. Aber ich glaube nicht, dass man sich damit einen juristischen Gefallen getan hat, weil eben eine nächste Änderung schon absehbar ist."

Klimaschutzes ist eine internationale Angelegenheit. Deshalb sei die wichtigste Frage nach der Bundestagswahl, wie sich die neue Bundesregierung zur verbesserten Klimapolitik der EU verhalte, sagt Ekardt. "Wird Deutschland die bremsen oder einfach so hinnehmen? Oder wird Deutschland noch mehr Klimaschutz auf EU-Ebene fordern?" Nur Letzteres sei geeignet, die rechtsverbindliche 1,5 Grad-Grenze aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten.

Ich hoffe, Sie haben bis hierhin durchgehalten, in unserem kleinen Kurs "Jura fürs Klima". Dabei bin ich über zwei Zitate gestolpert, die Otto von Bismarck zugeschrieben werden:

  • Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.

und

  • Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.

Wie in Klimafragen ganz häufig: Die Naturwissenschaft ist sich einig – aber mit welchen Maßnahmen das Klima viel, viel schneller geschützt werden muss, wird diskutiert. Hoffentlich nicht mehr allzu lange, denn ich bin überzeugt, dass die meisten Menschen bereit dafür sind. Bereiter als uns vielleicht manche Politiker zutrauen.

Oder was meinen Sie? Schreiben Sie uns gern eine Mail: klima@mdr.de oder antworten Sie einfach auf diese hier.

Wird die Bundestagswahl zur Klimawahl?

Auf jeden Fall wird im Wahlkampf über Klima mehr gesprochen als zum Beispiel über Digitalisierung (ein Thema, was ähnlich ganzheitlich und transformativ diskutiert gehört).

Und weil es nur noch ein paar Tage bis zur Wahl sind, habe ich Ihnen einige Internetseiten zusammengestellt:

  • Den Wahlomaten mit seinen 38 Thesen kennen Sie bestimmt.

Alternativen sind:

Wenn es Ihnen ausschließlich ums Klima geht, dann können Sie eine lange Analyse des DIW Berlin lesen (PDF). Ernüchterndes Ergebnis dort: Keine Partei würde die Pariser Klimaziele erreichen. (Die Grafik mit den farbigen Netzen stammt aus dieser Analyse)

Sie können sich auch durch den Klimawahlcheck der Klima-Allianz Deutschland klicken, einem Bündnis von 140 Organisationen wie "Brot für die Welt", "Misereor" oder dem Deutschen Kulturrat.

Außerdem vergleichen viele Medien die Klimaprogramme der Parteien

Ihre E-Mails

Mein Kollege Clemens Haug hat sich ja am vergangenen Freitag hier als Rad-Fan geoutet (Ich stehe mit meinem ja seit ein paar Jahren auf Kriegsfuß – daran ist nämlich ständig irgendetwas kaputt). Und er hat Sie gefragt, wie Sie Ihre Mobilität organisieren.

Jürgen aus Taucha schreibt: Ja zum Fahrrad für das Klima und den Geldbeutel. Und er rechnet vor, wie wenig Energie nötig ist, um Fahrrad und Mensch in Bewegung zu setzen – im Vergleich zum Auto. Er schreibt uns über Wirkungsgrade und Energie.

  • "Bei der Wasserstoffgewinnung wird ganz plötzlich der Wirkungsgrad eines technischen Systems betrachtet und für den technologischen Einsatz entscheidend. Aber bei dem System Auto wird der bisherige Schwachsinn von den fossilen Energieträgern auf die neuen regenerativen Energieträger ohne Verbesserungen am Grundgerät übernommen und fortgesetzt!?"

Beim System Auto würde unter anderem durch Kühlwärme viel Energie verschwendet. Jürgen wünscht sich deshalb, dass wir den Preis von Strom, Erd-, Biogas, Benzin, Diesel, Wasserstoff – also alle Energieträger – pro Kilowattstunde angeben. So würde sich "schlagartig auch die Denkweise über die energetischen Wirkungsgrade der Anwendungsgeräte der Energieträger verändern!" Zu einem Auto ohne Verbrennungsmotor und Tank, aber mit Elektromotor und schwere Batterien schreibt er:

  • "Das dürfte zu kurz gedacht sein, was ist mit Rohstoff und Materialeinsatz?"

Eckhard schwärmt von den Pedelecs, mit denen er und seine Frau unterwegs sind. Früher sei er vor allem Rennrad gefahren, aber "seitdem wir E-Bikes haben, fahren wir viel mehr mit ihnen als mit dem Auto." Einkaufen. Spazierfahrten oder Bekannte besuchen.

  • "Das Auto kommt nur zum Einsatz, wenn die Strecken weiter oder der Einkauf schwerer oder sperrig ist."

Und Eckhard freut sich, dass er deshalb nur noch halb so viel Geld für Benzin ausgibt. Er versteht deshalb manche seiner Nachbarn nicht, die noch immer mit dem Auto zum Brötchen holen fahren würden, obwohl sie auch ein E-Bike hätten.

Beim Stichwort E-Bike lege ich Ihnen direkt den Film von "Exakt - Die Story" ans Herz: "Pedale, Power, Pandemie. Der E-Bike-Boom und seine Folgen."

E-Bikes
E-Bikes: Die Kollegen von "Exakt - Die Story" berichten von einem Verkaufsschlager und seiner Kehrseite – zwischen Unfallforschung und Lieferengpässen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Uwe wohnt im Erzgebirge und gibt zu bedenken, dass Fahrradfahren in den Bergen etwas anderes ist als in der Stadt. "Lastenfahrrad bei 12 bis 14 Prozent Steigung – viel Vergnügen!!!" Er will deshalb nicht aufs Auto verzichten und bemängelt auch den ÖPNV:

  • "Das Preis-/Leistungsverhältnis hinkt – vorsichtig formuliert – und das Verbindungsangebot lässt mehr als zu wünschen übrig. Hier fährt weder Straßen- noch U-Bahn im Zehn-Minuten-Takt."

Und bei den Elektro-Lösungen weist Uwe auf das Lithium hin, das in vielen Batterien zum Einsatz kommt und unter unwürdigsten Bedingungen abgebaut und über weite Wege transportiert werden müsse. "Wäre es nicht wesentlich besser in die Forschung für synthetische Kraftstoffe zu investieren als in die E-Mobilität?"

Friederike aus Dessau fährt gern und so oft es geht mit dem Fahrrad. Auf einer Dienstreise nach Utrecht hat sie gesehen, was alles möglich ist. "Dort gibt es gleich neben dem Bahnhof das größte Fahrradparkhaus der Welt. Ich habe fasziniert zugeschaut, wie professionell die Ausgabe der Fahrräder gemanagt wird" Es gäbe breite Radwege, vom Autoverkehr getrennte Rad-Straßen und Fahrräder hätten in Utrecht Vorrang.

  • "Hier in Dessau sieht es ganz anders aus wie auch sonst in Deutschland: Fahrradfahrer müssen sich meist mit miesen Fahrradwegen abfinden."

Kaputt, holprig, schmale Spuren, verblasste Markierung, eng an Autos und LKWs. Die alltäglichen Radwege (anders als der Elberadweg) seien "Zum Fürchten!" Dessau hätte so breite und komfortable Straßen und überhaupt riesig viel Platz und Grün.

  • "Wenn man nur wollte, könnte man aus Dessau die grünste und Fahrrad-freundlichste Stadt Deutschlands machen. Man muss es nur wollen."

Ein Motto, das ich mir in den vergangenen Monaten immer mal wieder ins Gedächtnis rufe, wenn ich scheinbar Unversöhnlichem gegenüberstehe: Das eine tun, das andere nicht lassen. Also: Nicht das eine gegen das andere ausspielen, sondern alles zumindest versuchen.

Wir müssen nur wollen.

In diesem Sinne. 
Ein schönes Wochenende.

Marcel Roth

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Dieses Thema im Programm: MDR S-ANHALT | SACHSEN-ANHALT HEUTE | 13. September 2021 | 19:00 Uhr

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