Pflanzenschutzmittel Erdbeeren oft mit Pestiziden belastet? Bundesamt gibt Entwarnung
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08. Juni 2023, 13:33 Uhr
Konventionell angebaute Erdbeeren sind laut einer Analyse des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oft mit Pflanzenschutzmitteln belastet. Das teilte die Umweltschutzorganisation am Montag (05.06.2023) mit und berief sich auf Laboruntersuchungen von Früchten verschiedener Händler. In 15 der 19 untersuchten Erdbeerproben fanden sich demnach Rückstände von insgesamt acht Mitteln gegen Pilze (Fungizide). DasbBundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt allerdings Entwarnung.
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Ein Teil der Früchte wies laut BUND-Angaben zwei oder mehr Wirkstoffe auf. Diese Mehrfachbelastungen bereiteten "große Sorge", wird die BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel in einer Mitteilung zitiert. "Durch Wechselwirkung zwischen Pestiziden kann ihre giftige Wirkung verstärkt werden. Diese Gefahren werden bislang durch die Risikobewertung nicht ausreichend berücksichtigt." Nachgewiesen wurden laut BUND etwa Stoffe, die hormonell wirksam seien und schon in geringen Konzentrationen wirkten. Ein weiteres Fungizid werde als schädlich für die Fortpflanzung eingestuft.
Die Organisation kritisiert zudem, dass Pestizide in Luft, Böden und Wasser gelangten und dort lange überdauern könnten. Auch seien manche dieser Stoffe giftig für Wasserorganismen und Vögel. Man fordere von der Bundesregierung unter anderem "mindestens eine Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 sowie ein Verbot besonders gefährlicher Pestizide", teilte der BUND mit. Die beste Empfehlung sei der Kauf von Bio-Erdbeeren. "Wer nicht zu Bio-Erdbeeren greifen kann, sollte direkt vor dem Verzehr die empfindlichen Früchte in kaltem, stehenden Wasser gründlich abwaschen", rät der BUND auf seiner Webseite.
Bundesinstitut gibt Entwarnung bei Pestizid-Rückständen in Erdbeeren
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat inzwischen auf die Untersuchung reagiert und gibt Entwarnung. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr dieser Erdbeeren sei nach dem derzeitigen Stand des Wissens nicht zu erwarten, bilanziert das BfR in einer aktuellen Stellungnahme. "In keiner Probe wurde der gesetzlich festgesetzte Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten oder auch nur annähernd erreicht", heißt es darin.
"Auch das gleichzeitige Vorkommen mehrerer Wirkstoffe ist in Anbetracht der nur minimalen Ausschöpfungen der jeweiligen Akuten Referenzdosis nicht als gesundheitlich bedenklich einzuordnen", so das BfR. Aus Sicht der Risikobewertung schlössen die geltenden Zulassungskriterien gesundheitliche Risiken "hinreichend sicher" aus.
(dpa)