Schild einer Apotheke
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen ab 2024 keinen rosa Zettel mehr für ein verschreibungspflichtiges Medikament. Dieser wird vom E-Rezept nun gänzlich abgelöst. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Das ändert sich 2024 Mehr Pflegegeld, E-Rezept-Pflicht, Tabaksteuer auf Liquids

04. Januar 2024, 12:54 Uhr

Häusliche Pflege wird finanziell mehr unterstützt, der Eigenanteil bei Heimunterbringung begrenzt. Das E-Rezept wird Pflicht. Die Tabaksteuer auf Liquids steigt. Hier gibt es weitere Neuerungen rund um Pflege und Gesundheit.


Mehr Geld für häusliche Pflege

Das Pflegegeld wird ab 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Auch die ambulanten Pflegesachleistungsbeträge wie für Hilfen durch Pflegedienste bei der Haushaltsführung oder der Körperpflege steigen um fünf Prozent. Die Zuschüsse richten sich nach dem bewilligten Pflegegrad.


Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage

Braucht ein naher Angehöriger unerwartet Pflegeleistungen kann für die Zeit der Pflege oder der Organisierung dieser Pflegeleistungsunterstützungsgeld beantragt werden. Dieses wird ab 2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person gewährt. Anders als zuvor ist dies nicht mehr beschränkt auf zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person, was dann bei mehreren Pflegenden aufgeteilt werden musste.


Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen

Ab 1. Januar 2024 haben Versicherte das Recht, sich halbjährlich dokumentieren zu lassen, welche Kosten die Pflegekasse für welche Leistungen abgerechnet hat. Die Übersichten müssen auch von Laien verstanden werden können.


Eigenanteil bei vollstationärer Pflege sinkt

Zu Jahresbeginn werden die Zuschüsse der Pflegekasse zu den pflegebedingten Eigenanteilen bei einer Heimunterbringung angehoben. Damit sinkt der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege, je länger der Pflegebedürftige im Heim lebt. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss nun 15 Prozent (vorher fünf Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und ab dem vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). "Damit reduzieren sich die Kosten, die Heimbewohner zu tragen haben, spürbar", so das Bundesgesundheitsministerium. Allerdings: Kosten für die Unterkunft und Verpflegung gehören nicht dazu.


Mehr Geld in der Altenpflege

Der Mindestlohn für Beschäftige in der Altenpflege steigt. Ab 1. Mai 2024 erhalten Pflegehilfskräfte 15,50 Euro (vorher 14,15 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 16,50 Euro (vorher 15,25 Euro) und Pflegefachkräfte 19,50 Euro (vorher 18,25 Euro).

Dies gilt in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der gesetzliche Mindestlohn von aktuell zwölf Euro Grundlage. Weitere Erhöhungen sind zum 1. Juli 2025 geplant. "Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen", so das Gesundheitsministerium.


Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Ab 1. Januar 2024 hat jedes Elternteil von Kindern unter zwölf Jahren Anspruch auf 15 Kinderkrankentage. Das sind dann wieder fünf Tage weniger als während der Corona-Pandemie, aber auch fünf Tage mehr als zuvor, denn bis 2020 gab es zehn Tage. Dabei müssen sowohl das betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sein. Alleinerziehenden stehen die gesamten 30 Tage zu, für die es auch Kinderkrankengeld in der Regel in der Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gibt.

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht ab 2024 auch, wenn ein Elternteil das Kind aus medizinischen Gründen zur stationären Behandlung begleiten und ebenfalls im Krankenhaus mit aufgenommen werden muss.

Hier gilt die Altersbegrenzung nicht Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersbegrenzung als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Kinderkrankentage.


Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung kann steigen

Das Gesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von 1,6 auf 1,7 Prozent erhöht. Letztendlich festgelegt für die Versicherten wird er jedoch von jeder Krankenkasse selbst. Er kann damit höher ausfallen, beibehalten werden oder (eher unwahrscheinlicher) sogar sinken. Wer welchen Zusatzbeitrag zahlen muss, zeigt eine Übersicht vom GKV-Spitzenverband auf dessen Homepage.


E-Rezept wird Pflicht, rosa Zettel geht

E-Rezepte können schon seit geraumer Zeit in Apotheken eingelöst werden. Ab 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente die Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch auszustellen. Damit ist der rosa Zettel Geschichte.

Ein Vorteil des E-Rezeptes ist, dass das Rezept bereits vorab der Apotheke übermittelt werden kann und man sich unnötige Wege spart, falls das nötige Medikament noch bestellt werden muss. Um das E-Rezept vom Arzt bekommen zu können, muss die elektronische Gesundheitskarte NFC-fähig sein. Zudem müssen Patientinnen und Patienten über ihre Versicherten-PIN verfügen, die sie über ihre Krankenkasse bekommen.

Das E-Rezept soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf drei Wegen einlösbar sein:

  • Es kann über eine E-Rezept-App an die Apotheke gesendet werden.
  • Es soll als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt und dann in der Apotheke vorgelegt werden können.
  • Es soll über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) über das Lesegerät in der Apotheke abgerufen werden können.

Ab 15. Januar 2025 soll es für alle gesetzlich Versicherte auch elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte geben – es sei denn, der Patient oder die Patientin widerspricht dem aktiv.


Gesundheits-ID für Versicherte

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann sich ab 1. Januar 2024 eine Gesundheits-ID ausstellen lassen und hat damit dann auch ohne Krankenkassenkarte aber eben digital Zugang zu seinen Online-Daten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder E-Rezepten. Auch der Zugriff auf Medizin-Apps oder -Computerprogramme, die aus therapeutischen Zwecken von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verschrieben werden, ist damit möglich. Hier wird auch von "Digitalen Gesundheits-Anwendungen", kurz DiGA, gesprochen. Die Nutzung der Gesundheits-ID ist freiwillig.


Brustkrebs-Frühvorsorge: Altersobergrenze soll auf 75 steigen

Ab 1. Juli 2024 sollen auch Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf ein kostenloses Brustkrebs-Screening zur Krebsvorsorge haben. Zuvor muss aber noch eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf den Weg gebracht werden. Aus dieser muss laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) hervorgehen, dass "die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenmammographie zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen bis zum Alter von 75 Jahren gegeben ist." Brustkrebs ist bei Frauen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums die häufigste Krebserkrankung.


Wenn möglich ambulant operieren

Ab 1. Januar 2024 gelten bei bestimmten Eingriffen für Krankenhäuser oder Verträgsärzte – egal ob ambulant oder stationär durchgeführt – dieselben Vergütungssätze. Die neuen sektorunabhängigen Fallpauschalen sollen nicht medizinisch notwendige stationäre Behandlungen finanziell unattraktiver machen.


Krankenhaus-Atlas mit Informationen zur Qualität von Kliniken

Ab 1. Mai 2024 soll ein Online-Portal Auskunft über die Ausstattungen von Kliniken geben. Dieses soll Patientinnen und Patienten Klarheit verschaffen, welche Einrichtungen auf welche Fachgebiete spezialisiert sind, wie oft welche Eingriffe schon durchgeführt wurden, wie häufig es zu Komplikationen kam und wie viel Personal für die Versorgung zur Verfügung steht.

"Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten", erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu den Plänen. Der Bundestag hat dazu bereits ein Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen, doch der Bundesrat hat es gestoppt und das Vorhaben zur Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegeben. Kritisiert wurde vor allem der Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. 


Neue Grenzwerte für Trinkwasser

Am 12. Januar wird ein Grenzwert für Bisphenol A (BPA) im Trinkwasser eingeführt. Die Chemikalie steht im Verdacht krebserregend zu sein und eine hormonähnliche Wirkung im menschlichen Körper zu haben. Mit der neuen Regelung wird eine EU-Verordnung umgesetzt. BPA wird unter anderem bei der Herstellung von Kunstharzen verwendet, die bei Innen-Beschichtungen von Trinkwasserleitungen zum Einsatz kommen. Nach der neuen Trinkwasserverordnung gelten dann 2028 zudem geringere Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom.


Tabaksteuer auf Liquids steigt

Das Dampfen wird ab 1. Januar noch einmal teurer, denn die Tabaksteuer auf Liquids steigt. Ziel sei es nicht nur, Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern, erklärt das Bundesfinanzministerium.

E-Zigaretten, deren Liquids Nikotin enthalten, gelten als Ausweichprodukt für Zigaretten. Seit 2022 werden diese nach dem Tabaksteuergesetz besteuert. Auch hier muss tiefer in die Tasche gegriffen werden: Die bisherigen 0,16 Euro je Milliliter werden auf 0,20 Euro angehoben. "Für die gängigsten zwei Packungsgrößen zwei Milliliter und zehn Milliliter erhöht sich die Steuerbelastung somit um 0,08 Euro respektive 0,4 Euro", erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Finanzen auf MDR-Anfrage. Durch die höhere Besteuerung werde mit Steuermehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro im Jahr 2024 gerechnet.

Die Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt zum Selberdrehen steigt laut Angaben des Ministeriums 2024 nicht.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es: "Die bisherigen 0,16 Euro pro mg Nikotin je Milliliter werden auf 0,20 Euro angehoben." Gestrichen wurde daraus: "pro mg Nikotin".


Pläne für Cannabis-Legalisierung

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampelregierung steht allerdings noch aus.  

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2023 | 19:30 Uhr

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