Das ändert sich 2024 Höhere Steuern auf Diesel und Benzin, Führerschein-Umtausch, klimafreundlicher Heizen
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04. Januar 2024, 12:54 Uhr
Die CO2-Steuer wird angehoben und macht Benzin und Diesel teurer. Wer 1965 bis 1970 geboren wurde und noch einen alten Führerschein in Papierform hat, muss ihn bis 19. Januar tauschen. Neubauten müssen mit Heizungen ausgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Noch mehr Neuerungen rund um die Themen Umwelt und Verkehr.
Inhalt des Artikels:
- EU-Führerschein: Umtausch geht in dritte Runde
- Aus für "M + S"-Winterreifen
- Neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung
- Black Box wird auch für Pkw Pflicht
- Neue Abgasnorm für Pkw
- Tausch der HU-Plakette
- Förderung reiner Elektro-Fahrzeuge durch THG-Quote
- Umweltbonus gibt es 2024 doch nicht
- Ausweitung bei Preisen für Lkw-Maut
- Gesetz für klimafreundlichere Heizungen
- Betriebsverbot für Kaminöfen ohne Feinstaubfilter
Steigende Preise für Diesel und Benzin
Auch 2024 wird die CO2-Steuer angehoben, diesmal von 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid auf 45 Euro. Das soll den Verbrauch von fossilen Brennstoffen unattraktiver machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen. Verbraucher müssen damit bei Kraftstoffen an der Tankstelle ab Januar mehr bezahlen – je Liter etwa 4,3 Cent mehr bei Benzin und 4,8 Cent mehr bei Diesel.
EU-Führerschein: Umtausch geht in dritte Runde
Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Führerschein im Plastikkarten-Format besitzen. Indem alle Dokumente in einer Datenbank erfasst werden, soll Missbrauch verhindert werden. Die EU-Fahrerlaubnis soll zudem fälschungssicher sein.
Umgetauscht werden müssen demnach Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wer wann dran ist, ist nach Geburtsjahr des Ausweisbesitzers (bis 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine in Papierform), bzw. Ausstellungsdatum (Dokumente in Scheckkartenform ab 1. Januar 1999) gestaffelt geregelt. Nun, in der dritten Phase, müssen die von 1965 bis 1970 Geborenen ihren Führerschein in Papierform in die EU-Fahrerlaubnis umtauschen – und zwar bis zum 19. Januar 2024. Ein Jahr länger Zeit haben alle ab 1971 Geborenen.
Aus für "M + S"-Winterreifen
Ab 1. Oktober sind nur noch Allwetterreifen auf winterlichen Straßenabschnitten zulässig, die an der Flanke ein "Alpine"-Symbol tragen, ein Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke.
Das bedeutet das Aus für die mit "M+S" gekennzeichneten Autoreifen. Diese durften bereits seit 1. Januar 2018 nicht mehr produziert werden. Wer diese auch nach Ablauf der Übergangsfrist noch bei winterlicher Witterung benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. "M+S" steht für Matsch und Schnee.
Neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gibt es auch ab 2024 neue Typklassen: Je höher ein Fahrzeug in Regional- und Typklasse rangiert, desto höher fällt auch die Kfz-Versicherung aus. "Für 70 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es bei den Typklassen keine Veränderungen", erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Homepage.
Für etwa 5,4 Millionen der rund 29,4 Millionen Autofahrer würde eine Gruppierung in bessere Typklassen finanzielle Vorteile bringen. 7,4 Millionen Autofahrer würden künftig jedoch auch höher eingestuft. Dabei ginge es nur für wenige Modelle "um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten". Zu den Gewinnern zählt laut GDV der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016), der sich um drei Klassen verbessert. Drei Typklassen schlechter gestellt seien 2024 der Ford Focus 1.0/74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017).
Black Box wird auch für Pkw Pflicht
Die Black Box kennen die meisten von Flugzeugen. Kommt es hier zu einem Absturz oder Zusammenprall, liefern die von der Maschine gespeicherten Daten Sachverständigen wichtige Hinweise zur Klärung der Unglücksursache.
Ab 7. Juli müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw mit einer Art Black Box, genauer dem Event Data Recorder, ausgerüstet sein. Kommt es zu einem Crash, wird dort nur eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Geschehen ausgelesen. Für neu zugelassene Busse und schwere Nutzfahrzeuge wird dies am 7. Januar 2029 Pflicht, für hier neu zugelassene Fahrzeugtypen drei Jahre eher.
Neu zugelassene Pkw müssen ab dem 7. Juli noch über eine Reihe weiterer Fahrerassistenzsysteme verfügen:
- Rückfahrassistent
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
- Notbremslicht
- Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (für Lastkraftwagen und Busse bereits seit mehreren Jahren vorgeschrieben)
- Notfall-Spurhalteassistenten
- Reifendrucküberwachungssysteme
Seit 6. Juli 2022 galten diese Vorgaben bereits für neu zugelassene Fahrzeugtypen. Hier kommt ab 7. Juli 2024 mit einem erweiterten Kopfaufprallschutz auch eine neue Anforderung hinzu, die zwei Jahre später dann auch für erstzugelassene Pkw gilt.
Gut zu wissen Für neu zugelassene Fahrzeugtypen gelten mitunter andere Fristen als für allgemein neu zugelassene Pkw, weil damit bereits vorher zugelassenen Fahrzeugtypen eine Übergangszeit gewährt wird, ihre Produktion auf die neuen Standards nachzurüsten.
Neue Abgasnorm für Pkw
Für alle Erstzulassungen gilt ab 1. September die erste Stufe der Abgasnorm Euro 6e, seit 1. September 2023 müssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle diese bereits erfüllen. Mehr berücksichtigt werden damit Emissionen unter realen Fahrbedingungen, bei denen Verkehrsdichte und Wetter auch eine Rolle spielen.
Die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl sind denen des Vorgängers Euro 6d-ISC-FCM im theoretischen Prüfverfahren identisch, die erlaubten Durchschnittswerte bei den sogenannten RDE-Tests, also Checks bei realen Straßenfahrten, wurden jedoch herabgesetzt. Eine zweite und dritte Stufe folgen jeweils am 1. Januar 2025 und 2027, welche mit weiter verschärften Prüfverfahren einhergehen.
Tausch der HU-Plakette
Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge auf dem Programm. Alle Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette müssen im Jahr 2024 zur Hauptuntersuchung. Läuft alles rund, gibt es einen neuen, blauen Aufkleber mit der Zahl 2026 – der dann nächsten fälligen Hauptuntersuchung. Neu zugelassene Fahrzeuge bekommen eine gelbe Plakette und haben drei Jahre Zeit bis zur nächsten HU.
Förderung reiner Elektro-Fahrzeuge durch THG-Quote
Strom als "Treibstoff" statt CO2-Ausstoß: Das wird seit 2022 auch von der Bundesregierung unterstützt mit einer finanziellen Belohnung für Treibhausgaseinsparungen, die es auch für E-Autos gibt. Genauer gesagt können die Halter diesen "Klima-Vorteil" an Kraftstoffproduzenten, also Mineralölkonzerne, verkaufen – welche damit wiederum ihre Treibhausgasminderungsquote reduzieren können. Dies kann einmal im Jahr gemacht werden. 2023 waren laut ADAC damit Prämien bis über 300 Euro drin. Die Nachfrage nach Zertifikaten sei allerdings gesunken, 2024 könne noch mit rund 100 Euro gerechnet werden.
Tipp: Förderfähig sind auch zulassungspflichtige E-Zweiräder. Alle anderen, wie die beliebten 45 km/h schnellen E-Roller, gehen leer aus.
Umweltbonus gibt es 2024 doch nicht
Es war bereits beschlossene Sache, dass es auch 2024 einen Umweltbonus für Privatpersonen geben soll, um die Elektromobilität zu fördern. Für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro sollte es einen staatlichen Zuschuss von 3.000 Euro geben. Für höherpreisige Modelle war keine Förderung vorgesehen.
Nun ist der Umweltbonus adhoc gestoppt worden. Zum 17. Dezember 2023 konnten noch die letzten Anträge gestellt werden. Damit reagierte die Bundesregierung auf ein Finanzloch, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes klaffte. Ungenutzte Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise waren im Haushaltsplan für den Klima- und Transformationsfonds und damit auch zur Förderung von Elektromobilität vorgesehen. Dies erklärte das Gericht jedoch als verfassungswidrig. "Wir hatten schwierige Abwägungen zu treffen. Schließlich stehen hinter jedem Haushaltsposten handfeste und nachvollziehbare Interessen. Wir haben uns darauf verständigt, Ausgaben zu priorisieren, ohne die soziale Sicherheit in unserem Land oder die Transformation aufs Spiel zu setzen", erklärt Bundeskanzler Olaf Scholz zur Streichung des Umweltbonus.
Ausweitung bei Preisen für Lkw-Maut
Ab 1. Juli 2024 wird für Lkw im Güterverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ein CO2-Aufschlag bei der Mautgebühr fällig. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO2-Emission. Ausgenommen davon bleiben Handwerkerfahrzeuge. Damit sollen Gütertransporte mit klimafreundlicheren Antrieben und Verkehrsmitteln attraktiver werden. Eingesetzt werden sollen die Mauteinnahmen etwa, um die Bundesfernstraßen-Infrastruktur und das Netz der Bundesschienenwege zu stärken.
Zum 1. Dezember 2023 wurde die neue Mautkomponente in einem ersten Schritt für Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen eingeführt. Die Mautsätze bestehen damit aus vier Kostenteilen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Emissionsfreie Lkw bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.
Gesetz für klimafreundlichere Heizungen
Zum 1. Januar tritt eine Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) in Kraft, deren Vorgaben klimafreundliches Heizen und die Nutzung von weniger fossilen Brennstoffen weiter vorantreiben soll. Für Heizungen in Neubauten in einem Neubaugebiet mit Bauantrag ab 1. Januar 2024 gilt dann, dass der Anteil an eingespeisten erneuerbaren Energien – wie Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets – mindestens 65 Prozent betragen muss. Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes betrifft das (noch) nicht. Für Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden kommt 2045 das endgültige Aus.
Betriebsverbot für Kaminöfen ohne Feinstaubfilter
Zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 errichtete und in Betrieb genommene Kaminöfen dürfen ab Januar 2025 nicht mehr als 0,15 Gramm je Kubikmeter Staub und vier Gramm je Kubikmeter Kohlenmonoxid ausstoßen. Die Grenzwerte gelten bereits seit 1. Januar 2022. Der Gesetzgeber hatte jedoch eine Übergangsfrist gewährt, die am 31. Dezember 2024 endet. Kaminöfen ohne Feinstaubfilter müssen nachgerüstet werden, um weiterbetrieben werden zu können. Ältere Modelle mussten bereits zu früheren Terminen stillgelegt, nachgerüstet oder eben ausgetauscht werden.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2023 | 19:30 Uhr