Kuriosität Simson: Das macht die Rahmen-Plakette wertvoll
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07. November 2024, 14:44 Uhr
Mit DDR-Mopeds ist man auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung schneller unterwegs – wenn die Rahmen-Plakette ein dafür zulässiges Baujahr ausweist. Vorsicht: Das gilt nicht für Re-Importe!
Geschwindigkeitsbonus dank Einigungsvertrag
Simson-Mopeds sind Kult - und das obwohl die Fahrzeuge des Modells S51 seit 1990 nicht mehr produziert werden. Die Oldies haben eine unerschütterliche Fangemeinde. Das liegt auch daran, dass man mit ihnen schneller im Verkehr unterwegs sein kann als mit anderen Kleinkrafträdern. Der Einigungsvertrag macht es möglich.
Simsons dürfen weiterhin mit 60 km/h durch die Straßen düsen, obwohl die Höchstgeschwindigkeit bei Kleinkrafträdern bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum 45 km/h beträgt. Das wurde für alle Kleinkrafträder der DDR, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, so verankert, um sie den bundesdeutschen Kleinkrafträdern gleichzustellen. Noch ein Vorteil für die jüngeren Fahrer: So wird nur der Führerschein AM benötigt, der bereits mit 16 Jahren erworben werden kann.
Alte Rahmen-Plakette + neue Ersatzteile = Geschwindigkeitsvorteil gesichert
Schrauber Tino Fuchs hat seine Leidenschaft zum Beruf gemacht und ist Simson-Händler. Er kauft schrottreife Mopeds der Marke, um sie in seiner Werkstatt in Neudietendorf bei Erfurt neu aufzubauen. Er zerlegt sie, bis nur der Rahmen übrig ist, auf der das Typenschild haftet. Und dort bleibt dieses auch, wenn er die neuen Ersatzteile, die noch immer hergestellt werden und im Handel zu haben sind, drumherum baut. "Über das Baujahr habe ich den Beweis, dass ich hier mit diesem Fahrzeug, wenn es wieder aufgebaut ist, mit 60 km/h fahren darf", erklärt der Schrauber. Das praktisch neuwertige Moped kostet knapp 4.000 Euro.
Über das Baujahr habe ich den Beweis, dass ich hier mit diesem Fahrzeug, wenn es wieder aufgebaut ist, mit 60 km/h fahren darf.
Regelung im Einigungsvertrag gilt nicht für Re-Importe
Um den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss das Moped jedoch zuerst in der DDR zugelassen worden sein. Denn Re-Importe, etwa aus Bulgarien, Ungarn oder Tschechien dürfen nur 45 km/h fahren. Auf MDR-Anfrage erklärt das Kraftfahrtbundesamt, dass die Ausnahmeregelung nicht für Fahrzeuge gilt, die für den Export bestimmt waren - wegen fehlender Einzel- oder Allgemeiner Betriebserlaubnis.
Fahrzeuge, die für den Export bestimmt waren, haben zum damaligen Zeitpunkt weder eine Einzel- noch Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten und können daher nicht unter die Ausnahmebestimmung fallen.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 01. November 2024 | 19:00 Uhr