Tipps für Frisuren Fehler im Friseursalon: Was tun, wenn der Haarschnitt misslungen ist?
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07. November 2022, 10:30 Uhr
Plötzlich ist die Strähne ab, die Haartönung eher gelb als blond und die Frisur verpatzt. Aber liegt der Fehler nun beim Friseursalon, bei der Kundin oder dem Kunden? Friseurmeister Sven Hentschel aus Leipzig unterscheidet zwischen Beratungsfehlern und handwerklichen Fehlern. Damit der Haarschnitt nicht zum Streit führt und um einer Reklamation vorzubeugen, empfiehlt er, auf die Kommunikation mit der Friseurin oder dem Friseur zu achten. Und er erklärt, wann Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Eine misslungene Haarfarbe, ein löchrig schiefer Haarschnitt oder Extensions, die sich nach der ersten Woche schon wieder lösen: Wenn die Frisur nach dem Salonbesuch ganz anders ausfällt als vorher besprochen und gewünscht, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Je nachdem, wie groß das Problem bzw. der Schaden ist, muss der Friseur oder die Friseurin nachbessern, Geld zurückzahlen und/oder Schadensersatz leisten. Denn Handwerkerinnen und Handwerker müssen für gerechtfertigte Mängelansprüche ihrer Kundinnen und Kunden geradestehen.
Wer trägt die Schuld bei Haar-Unfällen?
Für die Unzufriedenheit nach dem Besuch im Friseursalon gibt es zwei grundsätzliche Fehlerquellen: zum einen die grob handwerklichen Fehler, die fast immer zulasten des Friseurs oder der Friseurin gehen. Zum anderen die sogenannten Beratungsfehler, bei denen die Kommunikation im Beratungsgespräch komplett schiefläuft.
Ist der Haarschnitt völlig misslungen oder sieht ganz anders aus als vereinbart, sind die abgesprochenen weißblonden Strähnen eher gelb oder sind mehr Haare nach dem Haarschnitt im Kamm als auf dem Kopf, liegt die Verantwortung bei der Person, die die Haare frisiert hat. Aber bei Ergebnissen, die im Beratungsgespräch jeweils "falsch verstanden" wurden, aber handwerklich in Ordnung sind, ist das schon komplexer.
Beispiele hierfür sind: "Ich möchte ein schönes Honigblond" – nach der Behandlung: "So gelbe Haare wollte ich aber nicht." Oder: "Ich wünsche die Haare nur etwas heller" – nach der Behandlung: "Ich bin viel zu hell geworden." Oder beim Schnitt: "Spitzen schneiden, bitte." – auch hier können die Gedanken und Erwartungen von Kundin oder Friseur komplett anders definiert sein.
Tipp vom Friseur: die richtige Kommunikation
Ein ausgiebiges, intensives und vor allem sehr ehrliches Beratungsgespräch zwischen Kundin, Kunde und Friseur bzw. Friseurin kann am Ende viel Ärger und manchmal auch Tränen ersparen. Bringen Sie gern auch Fotos Ihrer Traumfrisur mit, dann weiß die Stylistin oder der Stylist, in welche Richtung Ihr Wunsch geht. Wenn Ihnen etwas nicht klar ist, dann fragen Sie bitte so lange nach, bis Sie wirklich verstehen, was im Anschluss auf Ihrem Kopf passiert.
Und eins noch: Verschweigen Sie nie vorherige Behandlungen, zum Beispiel, dass unter dem jetzigen Braun zwischendurch mal ein Rot war und Ähnliches.
Was sind grobe Fehler der Fiseurin/des Friseurs?
- Frisur verschnitten: schief, Löcher im Haarschnitt, Pony extrem zu kurz, Bob statt Schulterlänge
- Farbergebnis komplett anders als abgesprochen: zu dunkel, zu hell, Gold statt Platin, Grünstich, sofort verwaschene Farbsträhnen, blond zu grau mattiert
- Fleckige Haarfarbe, ausgelaufene Strähnen, sogenannte Rabbit-Color oder Zebrasträhnen
- Schwerer Haarbruch: Haare überfärbt, z. B. bei Blondierungen oder zu lange Einwirkzeit, zu starkes Färbeprodukt
- Verätzte Kopfhaut durch Färbe- oder Dauerwellmittel
- Überkrauste Dauerwelle: Wickel zu klein, Dauerwellmittel zu stark
Was tun, wenn Sie gar nicht zufrieden sind?
Wenn Sie feststellen, dass etwas schiefläuft oder schon schiefgelaufen ist, suchen Sie zuallererst das Gespräch und erklären Sie, dass Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Auch wenn Sie zu Hause nach der ersten Wäsche feststellen, dass da ein Fehler ist, sollte man eine Korrektur einfordern. So geben Sie dem Friseur oder der Friseurin die Chance, das Werk gleich selbst zu optimieren.
Kostenlose Nachbesserung, Geld zurück, Preisminderung
Ist die Reklamation gerechtfertigt, darf die Nachbesserung nicht in Rechnung gestellt werden, sie muss kostenlos durchgeführt werden. Bei einem anderen Friseursalon ausbessern zu lassen und dann mit der Rechnung zur Verursacherin oder zum Verursacher zu gehen, ist nur dann in Ordnung, wenn es mit dem ursprünglich ausführenden Friseur bzw. der ausführenden Friseurin vorher abgesprochen wurde.
Ist eine Nachbehandlung nicht möglich oder ist auch hier das Ergebnis unbefriedigend, kann der Kunde oder die Kundin Geld zurückverlangen oder die Zahlung verweigern. Ob es gerechtfertigt ist, die komplette Summe zu erstatten, sollte individuell abgeklärt werden.
Was, wenn es zum Streit kommt?
Wird keine Lösung miteinander gefunden oder kommt es sogar zum Streit, sollte eine Gutachterin bzw. ein Sachverständiger mit einbezogen werden. Hier sind die regionalen Innungen Ansprechpartner und helfen bei der Auswahl. Diese geben dann eine Empfehlung ab, wie weiter verfahren werden kann. Diese Einschätzungen und Beratungen über die Innung sind kostenlos.
Anspruch auf Schadensersatz
Schadensersatz oder Schmerzensgeld kann es bei sehr schweren Fällen geben, die weit über den allgemeinen optischen Mangel hinausgehen. Das sind Fälle, bei denen beispielsweise Chemikalien die Kopfhaut oder das Gesicht verätzen oder Haare büschelweise abbrechen. Hier handelt es sich um sogenannte Kunstfehler, bei denen Frisierprodukte in der Handhabung falsch verwendet wurden oder Arbeitsabläufe nicht richtig ausgeführt wurden. In solchen Fällen sollten ein rechtlicher Bestand und ein eine Sachverständige oder ein Sachverständiger in jedem Fall mit einbezogen werden.
Fazit
Ein ausführliches Beratungsgespräch und ein Vorab-Check der Friseurin oder des Friseurs helfen oft, Frust zu vermeiden. Sollte das Ergebnis aber doch mal anders als besprochen ausfallen, dann bitte ehrlich und mit Respekt kommunizieren. Ein guter Salon wird offen sein und eine faire Lösung anbieten.
Quelle: Sven Hentschel, MDR um 4
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 07. November 2022 | 17:00 Uhr