Steuererklärung 2022 Lohnsteuerverein rät kurz vor Jahresschluss: So kann man noch Steuern sparen
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05. Dezember 2022, 10:41 Uhr
Wer beschäftigt sich schon gern mit der Steuererklärung? Aber in vielen Fällen muss es sein und oft lässt sich ja sogar noch vom Finanzamt Geld zurückholen. Was ist da möglich? Im Gespräch ist Katharina Schöne vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in Dresden-Neustadt.
Wer ein E-Auto hat, kann dank der sogenannten Treibhausgas-Minderungsquote Steuern sparen. Was steckt dahinter?
Katharina Schöne: Diese Möglichkeit wird nicht nur E-Auto-Haltern geboten, sondern jedem Halter von reinen Batteriefahrzeugen. Darunter fallen auch elektrische Motorräder und E-Roller. Besitzer dieser Fahrzeuge können die von ihnen im Straßenverkehr eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen verkaufen. Viele Firmen brauchen diese Quote, um die Grenzwerte zur Einsparung von Treibhausgasen einzuhalten.
Die Abwicklung erfolgt unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung des E-Fahrzeugs über Zwischenhändler, die man online finden kann. Je nach Händler und Marktwert können dabei einem E-Fahrzeughalter jährlich zwischen 250 und 350 Euro ausgezahlt werden - steuerfrei, hat der ADAC ausgerechnet.
Um unabhängiger von Gas oder Strom zu sein, könnte man sich einen Kamin einbauen lassen. Kann das helfen, die Steuerlast zu drücken?
Dies ist möglich, wenn man den Kamin von einer Firma einbauen lässt. 20 Prozent der reinen Arbeitskosten sind als direkte Steuerermäßigung von der Steuerlast abziehbar. Das betrifft nicht nur den Einbau eines Kamins. Jede Handwerkerleistung im eigenen Haushalt wird steuerlich begünstigt. Zu beachten ist allerdings, dass es ein Höchstbetrag von 6.000 Euro im Jahr für reine Arbeitsleistungen, also jährlich maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung gibt.
Was ist zu beachten, damit man diese Erstattung bekommt?
Wichtig ist, dass die Zahlung unbar (über ein Konto erfolgend, Anm. d. Red.) und bis zum 31.12. eines Steuerjahres gemacht worden ist. Wenn der Höchstbetrag in einem Jahr schon ausgeschöpft ist, dann sind viele Firmen kurz vor Jahresende auch damit einverstanden, die Rechnungsbegleichung aufs nächste Jahr zu verschieben oder auch zwei Teilzahlungen zu vereinbaren, um möglichst in zwei Jahren von der Steuerermäßigung zu profitieren.
Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass bei der Rechnungslegung seitens der Firmen unbedingt darauf geachtet werden muss, dass die Arbeitsleistung separat ausgewiesen ist. Meiner Erfahrung nach akzeptieren viele Finanzämter Rechnungen ohne separaten Arbeitskosten-Nachweis nicht und gewähren dementsprechend auch keine Steuerermäßigung in der Einkommensteuer.
Wer noch in diesem Jahr heiratet, kann die Vorteile des Ehegattensplittings für das gesamte Jahr mitnehmen, auch rückwirkend. Lohnt es sich, noch schnell einen Termin beim Standesamt zu vereinbaren?
Man sollte natürlich in erster Linie aus Liebe heiraten. Aber selbstverständlich bringt eine Eheschließung im Dezember den enormen Vorteil, dass man rückwirkend für das ganze Jahr als verheiratet steuerlich behandelt wird. Das führt insbesondere in dem Jahr, in dem die Ehe geschlossen wurde, oft zu einer sehr guten Erstattung. Wer so oder so geplant hat, zum Beispiel im Januar aufs Standesamt zu gehen, der könnte überlegen, ob nicht vielleicht eine Dezemberhochzeit auch sehr romantisch sein könnte.
Angenommen, ich bräuchte einen neuen Monitor, Drucker oder ergonomischen Bürostuhl für das Homeoffice. Lohnt es sich, das jetzt noch im Dezember zu kaufen?
Ja. Natürlich kann man Anschaffungen, die man sowieso für das kommende Jahr geplant hatte, noch ins aktuelle Jahr vorverlegen, um eine möglichst gute Steuererstattung zu erhalten. Wenn man im aktuellen Jahr bereits viele Werbungskosten verursacht hat, zum Beispiel durch eine Fortbildung, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurde, oder Dienstreisen ohne Kostenersatz, oder andere Anschaffungen, wie zum Beispiel Fachbücher. Dann kann es sich lohnen, eine weitere Anschaffung noch dieses Jahr zu tätigen, um die Werbungskosten weiter in die Höhe zu treiben und damit die Steuerlast stärker zu senken.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag liegt ab 2022 bei 1.200 Euro jährlich. Bisher waren das 1.000 Euro. Und erst wenn dieser steuerliche Betrag überschritten ist, wirken sich die Anschaffungen steuerlich gesehen auch aus.
MDR (Thomas Hehde/ino)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Der Tag | 05. Dezember 2022 | 11:20 Uhr