
Handy nicht im Paket Verbraucherzentrale warnt vor Betrug durch falsch gelieferte Ware
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06. März 2025, 13:02 Uhr
Ein Smartphone bestellt, doch im Päckchen ist etwas anderes und ganz Wertloses? Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser aktuellen Betrugsmasche bei Warenlieferungen. Was muss man tun, um dann nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben?
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Hinweise von Betroffenen
"Statt eines bestellten Smartphones oder Tablets ist im Paket des Händlers ein Gurkenglas, Katzenshampoo oder eine Großpackung Buntstifte. Diese oder ähnliche Erlebnisse haben uns Menschen nach einem Online-Einkauf beschrieben", erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf seiner Homepage.
Der Fehler sollte beim Absender reklamiert werden. Der Nachweis, dass etwas Falsches ausgeliefert wurde, ist dann in der Regel natürlich allerdings schwierig.
Das Auspacken filmen!
Die Verbraucherschützer raten, sich beim Auspacken zu filmen, um nachweisen zu können, wenn eine Fehllieferung vorliegt. "Am besten in Gegenwart von Zeugen", so der eindringliche Tipp.
Beschwerden über falsche Ware in Paketen erreiche die Verbraucherzentralen seit 2022. Dabei gehe es um Bestellungen auf der "Amazon-Plattform". Betroffene berichteten demnach auch von unversehrten Verpackungen, die völlig unauffällig wirkten. "Es lässt sich daher nicht abschließend klären, wer in der Auslieferungskette für diese betrügerische Masche verantwortlich ist", erklären die Verbraucherschützer.
Eine Amazon-Sprecherin hat laut einem Artikel des Magazin "Stern" vom November 2023 bestätigt, Kentniss von derartigen Vorfällen zu haben. Deswegen seien zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt worden. "Wir arbeiten intensiv daran, die Kundenerfahrung in diesen Fällen zu verbessern – und stehen dafür auch mit dem Verbraucherschutz und den Behörden im Austausch", wird das Unternehmen zitiert. Bei Fehllieferungen sollte der Kundendienst schnell informiert werden.
Das Problem ohne Nachweis
Ist falsche Ware im Paket und der Absender beteuert seine Unschuld, beginnt das Dilemma: Der Händler hat Ware verschickt und mit der Annahme des Paketes oder Päckchens seine Aufgabe erfüllt. Will der Verbraucher sein Geld zurück, will der Händler im Gegenzug die Ware zurück.
Der Verbraucher kann aber die richtige Ware nicht zurückschicken, wenn etwas anderes stattdessen ausgeliefert wurde. "Wenn Sie sich zur Wehr setzen, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Rückzahlung zu bekommen", rät die Verbraucherzentrale.
Etiketten "verraten" teure Technik In teurer Technik oder smarten Geräten sind meist auch leistungsstarke Lithium-Ionen-Batterien enthalten. Diese müssen auf dem Paket oder Päckchen durch einen Warnhinweis gekennzeichnet werden: Lithium-Ionen-Batterien mit einer Leistung ab 100 Wattstunden zählen zum Gefahrguttransport.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: Eine Minute Geld auf TikTok | 08. März 2025 | 18:00 Uhr