Urteil Europäischer Gerichtshof stärkt den Schutz von Wölfen
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11. Juli 2024, 16:27 Uhr
In der ganzen EU ist der Wolf eine streng geschützte Art. Dennoch wird immer wieder Jagd auf das Tier gemacht. Abschüsse sind nur in engen Grenzen erlaubt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat nun weitere, sehr enge Kriterien formuliert, was den Abschuss betrifft. Anlass war ein Fall aus Österreich, aber das Urteil ist auch für Deutschland sehr bedeutsam.
- Europäischer Gerichtshof stärkt mit Urteil Wolfsjagdverbot
- Urteil könnte Bedeutung über Österreich hinaus haben
- Wolf hatte 20 Schafe im Tiroler Land gerissen
- Bisher 20 Abschüsse in Österreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in einem Urteil beschlossen, das die Wolfsjagd auch in Österreich verboten bleibt. Wie das Gericht in Luxemburg erklärte, kann eine "Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist."
Der Wolf sei – unbeschadet von Ausnahmeregelungen in anderen Ländern – durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) streng geschützt, heißt es weiter. Das Gericht urteilte im Fall eines sogenannten Schadwolfs, der im Bundesland Tirol rund 20 Schafe gerissen haben soll und zum Abschuss freigegeben worden war.
Wirkung laut Experten über Österreich hinaus
Nach Auffassung des Juristen Jochen Schumacher vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen hat das Urteil über Österreich hinausgehende Folgen. Es habe Auswirkungen auf alle EU-Mitgliedsstaaten, sagte er.
Die Hürden für einen Abschuss seien noch einmal präzisiert worden. In Österreich müsse nun für jede einzelne Alm vor Ort geprüft werden, ob ein Schutz zum Beispiel durch Hirten oder Zäune möglich sei. "Die derzeitige Praxis, anhand von Kriterien pauschal die Almen als nicht schützbar einzustufen, ist mit der FFH-Richtlinie jedenfalls nicht vereinbar", sagte Schumacher.
Wolf hatte 20 Schafe im Tiroler Land gerissen
In einer ersten Reaktion erklärte der Tiroler Landesagrarminister Josef Geisler (ÖVP), dass der Richterspruch keine unmittelbaren Auswirkungen habe, er bringe "aber leider auch keine Erleichterungen". Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt.
"Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen." Die Verordnungen seien Einzelfallentscheidungen, die auch die Besonderheiten der Almwirtschaft berücksichtigten.
Bisher 20 Abschüsse in Österreich
Nach einer Übersicht des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs sind seit dem vergangenen Jahr in der Alpenrepublik insgesamt 20 Schad- und Risikowölfe geschossen worden. Bei den Schadwölfen handelt es sich um Tiere, die zuvor meist Schafe gerissen hatten. Ein Risikowolf ist ein Tier, das sich menschlichen Siedlungen nähert und sich nicht vergrämen lässt.
Im vergangenen Jahr sind dem Zentrum zufolge 104 Wölfe in Österreich nachgewiesen worden. Die meisten davon waren Wanderwölfe, die nicht dauerhaft in Österreich jagen.
dpa (mpö, lmb)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 11. Juli 2024 | 13:13 Uhr
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