Justiz Vergewaltigungsfall muss neu verhandelt werden - Bundesgerichtshof kippt Urteil des Landgerichts Erfurt
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03. September 2024, 16:07 Uhr
Das Landgericht Erfurt muss einen Vergewaltigungsfall neu verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklägerin hatten zuvor Revision gegen das im März 2023 gefällte Urteil des Landgerichts eingelegt. Der Angeklagte war wegen schwerer Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof beanstandet unter anderem, dass im Schuldspruch nicht berücksichtigt wurde, dass sich bei der Tat auch um eine Geiselnahme gehandelt habe.
Angeklagter lauerte Opfer im Wald auf
Im August 2021 hatte der Angeklagte eine Frau auf einem Waldspaziergang abgepasst, ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihr unter anderem mit einem Messer mit dem Tod gedroht. Dann hatte er sie im Wald vergewaltigt.
Bei der Frau handelt es sich um die Nebenklägerin. Sie führte mit dem Angeklagten vor der Tat eine Beziehung. Nach Ende dieser erwirkte die Frau eine Schutzanordnung gegen den Mann, weil er ihr gegenüber gewalttätig geworden war.
MDR (sh/jn/dpa)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 03. September 2024 | 16:30 Uhr