Justiz Vergewaltigungsfall muss neu verhandelt werden - Bundesgerichtshof kippt Urteil des Landgerichts Erfurt

03. September 2024, 16:07 Uhr

Das Landgericht Erfurt muss einen Vergewaltigungsfall neu verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklägerin hatten zuvor Revision gegen das im März 2023 gefällte Urteil des Landgerichts eingelegt. Der Angeklagte war wegen schwerer Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof beanstandet unter anderem, dass im Schuldspruch nicht berücksichtigt wurde, dass sich bei der Tat auch um eine Geiselnahme gehandelt habe.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Erfurt“ am Eingang zum Gebäude. Darin findet das Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Apolda statt. Der Bulgare soll Ende August vergangenen Jahres mit zwei gefüllten Benzinkanistern ein Mehrfamilienhaus in Apolda in Brand gesetzt haben. Dabei starben vier Menschen. Das Gericht entscheidet über seine Unterbringung in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt, weil sie den Mann für schuldunfähig hält.
Der Vergewaltungsfall wird am Landgericht Erfurt verhandelt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jacob Schröter

Angeklagter lauerte Opfer im Wald auf

Im August 2021 hatte der Angeklagte eine Frau auf einem Waldspaziergang abgepasst, ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihr unter anderem mit einem Messer mit dem Tod gedroht. Dann hatte er sie im Wald vergewaltigt.

Bei der Frau handelt es sich um die Nebenklägerin. Sie führte mit dem Angeklagten vor der Tat eine Beziehung. Nach Ende dieser erwirkte die Frau eine Schutzanordnung gegen den Mann, weil er ihr gegenüber gewalttätig geworden war.

MDR (sh/jn/dpa)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 03. September 2024 | 16:30 Uhr

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