Höhere Grenzen, mehr Lohn Landtag beschließt Neuerungen bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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03. November 2023, 17:16 Uhr
Das Thüringer Vergabegesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ab einem bestimmten Betrag muss der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden, um das wirtschaftlichste Angebot zu finden. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung bringt einige Änderungen. Unternehmen, die lediglich den Mindestlohn zahlen, könnten künftig leer ausgehen.
Der Thüringer Landtag hat mit Stimmen von CDU und Rot-Rot-Grün am Freitag ein neues Vergabegesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass die Vergaberegeln erst für höhere Auftragsvolumen gelten als bislang. So wird die Auftragssumme in der Baubranche von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht.
Bei Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb wird diese Grenze in Branchen außerhalb des Baus von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht. Unternehmen müssen damit auch weniger häufig soziale oder ökologische Vorgaben des Gesetzes beachten. AfD und FDP lehnten das Gesetz am Freitag im Landtag ab.
Der CDU zufolge bringt die Änderung Erleichterung für Unternehmen. Bürokratie werde abgebaut. Die Fraktionen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung sprachen von einem Kompromiss. Sie hätten zum Beispiel gerne vorgeschrieben, dass das Gesetz auch für Aufträge gilt, die die Kommunen vergeben. Das lehnte die Union allerdings ab.
Nur Firmen, die über den Mindestlohn zahlen
Teil des Gesetzes ist auch ein höherer Mindestlohn, die Firmen zahlen müssen, um Aufträge zu ergattern. Demnach soll der Mindestlohn bei solchen Aufträgen mindestens 1,50 Euro über dem bundesweit geltenden Mindestlohn liegen. Derzeit liegt der bundesweite Mindestlohn bei zwölf Euro pro Stunde. Er soll in den kommenden zwei Jahren steigen.
Außerdem soll eine Vergabeplattform mehr Übersicht bieten und die Vergaben vereinfachen. Angebote können auf der Plattform direkt per E-Mail eingereicht werden.
Die IHK Erfurt lobte zum einen die geplanten Vereinfachungen. Sie kritisierte aber andererseits den vergabespezifischen Mindestlohn als Standortnachteil gerade für kleinere Thüringer Unternehmen. Sie würden sich jetzt möglicherweise nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Das regelt das Thüringer Vergabegesetz
Das Thüringer Vergabegesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und gilt für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ab einer bestimmten Wertgrenze des Auftrags muss er öffentlich ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, das wirtschaftlichste Angebot zu finden, aber auch um den Mittelstand zu fördern. Außerdem sind ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen.
MDR/dpa (wh/sar)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. November 2023 | 17:00 Uhr
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