Härtefallfonds Thüringer Vereine können ab sofort Energiehilfen beantragen

03. August 2023, 16:53 Uhr

Thüringer Vereine können ab sofort Gelder aus dem Härtefallfonds für Energie- und Coronahilfen beantragen. Wie das Sozialministerium mitteilte, stehen aus dem Sondervermögen des Landes insgesamt drei Millionen Euro bereit. Mit dem Geld sollen gestiegene Energie- und Heizkosten ausgeglichen werden. 

Fotomontage, Stromzähler mit Geldscheinen im Hintergrund
Die hohen Energiekosten haben viele Vereine finanziell stark belastet (Symbolfoto). Bildrechte: IMAGO/Ulrich Wagner

Demnach werden Energiekosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle berücksichtigt. Vereine können den Antrag bis spätestens 30. November auf der Internetseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung einreichen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind privatrechtlich organisierte, gemeinnützige Vereine und Organisationen (aus den Bereichen Soziales, Umwelt- und Tierschutz, Denkmalschutz, Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, Geflüchteten- und Integrationshilfe, Nachbarschaftshilfe, Katastrophenschutz u. a.) unabhängig von ihrer Rechtsform, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Sie müssen ihren Sitz in Thüringen haben und mit einer Bescheinigung des Finanzamtes die Gemeinnützigkeit nachweisen (Freistellungsbescheid).

Quelle: Thüringer Ehrenamtsstiftung

Hohe Hürden für Vereine

Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) hofft nach eigenen Angaben, dass möglichst viele in Not geratene Vereine das Förderprogramm nutzen. Die Vereine müssen dafür nachweisen, dass sie seit März 2022 durch die Energiekosten stark belastet wurden und in ihrer Existenz bedroht sind.

Dafür ist eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung nötig. Ebenso müssen die Antragstellenden zuvor Einsparungen getroffenen haben, um die laufenden Kosten zu reduzieren. Die Ehrenamtsstiftung befürchtet, dass nicht alle betroffenen Vereine einen solchen Nachweis liefern können.

MDR/dpa (sar)

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