Robert Sesselmann Sonneberg: Landratsamt will "Spiegel" weiter keine Auskunft geben
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28. Juni 2024, 20:47 Uhr
Der Landkreis Sonneberg will weiterhin keine Presseanfragen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" beantworten und hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Meiningen Beschwerde eingelegt. Der Beschluss ist damit nicht rechtsgültig.
Nach der juristischen Niederlage gegen das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hat der Landkreis Sonneberg Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Sie richtet sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Meiningen vom Montag. Das hatte Landrat Robert Sesselmann (AfD) angewiesen, dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" umfassend auf dessen 15 Pressefragen zu seiner Amtsführung zu antworten.
Beschluss zur Auskunftspflicht vorerst nicht rechtskräftig
Welche Begründung das Landratsamt unter Sesselmanns Führung für die Beschwerde anführt, ist laut Oberverwaltungsgericht nicht bekannt. Der Beschluss des Meininger Verwaltungsgerichts bleibt damit vorerst nicht rechtskräftig.
Wahlversprechen im Fokus der Fragen
Die Fragen an den "Spiegel"-Reporter waren zuvor unvollständig beantwortet worden - unter anderem zur Personalpolitik des Landrats sowie zur Umsetzung von Wahlkampfversprechen. Der Reporter hatte deshalb gegen den Kreis geklagt und Recht bekommen. Das Gericht hatte auf das Thüringer Pressegesetz verwiesen, welches Behörden verpflichtet, Auskünfte zu erteilen.
Dem Magazin ging es auch darum, herauszufinden, inwiefern der Landrat seine Versprechen umsetzt. Im Wahlkampf hatte er unter anderem mehr Abschiebungen krimineller Asylbewerber versprochen, obwohl Landräte dafür keine Befugnisse haben.
Sesselmann war im vergangenen Sommer zum deutschlandweit ersten Landrat der AfD gewählt worden. Er sitzt im Landesvorstand der Partei, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird.
MDR (dvs)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 28. Juni 2024 | 19:00 Uhr