Robert Sesselmann AfD in der 94. Plenarsitzung des Thüringer Landtags
Dem "Spiegel" zufolge hat das  Verwaltungsgericht Meiningen Sesselmann verpflichtet, 15 Pressefragen vollständig zu beantworten. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO/Jacob Schröter

Robert Sesselmann Nach juristischer Niederlage: Verwaltungsgericht bestätigt Auskunftsbegehren gegen Kreis Sonneberg

24. Juni 2024, 20:37 Uhr

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat zur juristischen Niederlage des Sonneberger Landrats Robert Sesselmann (AfD) gegen das Magazin "Der Spiegel" Details vorgelegt. Das Gericht bestätigte damit einen Artikel des Magazins vom Sonntag. Demnach konnte ein "Spiegel"-Reporter gegen den Landkreis ein sogenanntes Auskunftsbegehren geltend machen.

Gericht verweist auf Thüringer Pressegesetz

Damit müssen nun konkrete Aussagen unter anderem zur Personalpolitik von Sesselmann seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr gemacht werden. Auch Fragen nach dem Umsetzen von Wahlkampf-Versprechen fallen darunter. Sesselmann hatte angekündigt, abgelehnte Asylbewerber sofort abzuschieben und den Euro abzuschaffen. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Zukunft von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.

In seinem Beschluss verweist das Gericht auf das Thüringer Pressegesetz, das die Behörden zur Auskunft verpflichtet. Dem "Spiegel" zufolge handelt es sich insgesamt um 15 Pressefragen. Von denen habe Sesselmann nur einige beantwortet, und das unvollständig und ausweichend.

Sesselmann seit 2023 Landrat in Sonneberg

Sesselmann war im vergangenen Sommer zum deutschlandweit ersten Landrat der AfD gewählt worden. Er sitzt im Landesvorstand der Partei, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird.

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MDR (wdy/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 24. Juni 2024 | 18:30 Uhr

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