Integration Nach Saale-Orla-Kreis: Auch Greiz führt Arbeitspflicht für Asylbewerber ein
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13. August 2024, 19:47 Uhr
Nachdem der Saale-Orla-Kreis Anfang des Jahres eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt hat, zieht nun auch der Landkreis Greiz nach. Die Umsetzung wurde bereits mit Kommunen, Kirchen und sozialen Trägern besprochen.
Nach dem Saale-Orla-Kreis führt auch der Landkreis Greiz eine Arbeitspflicht für Asylsuchende ein. Landrat Ulli Schäfer (CDU) sagte MDR THÜRINGEN, rund 250 Menschen könnten direkt in der Nähe ihrer Unterkunft beschäftigt werden. Die anderen müssten kleine Kinder betreuen, seien unter 15 Jahre alt, machten eine Ausbildung oder seien nicht arbeitsfähig.
Der Politiker versicherte, er habe den Einsatz bereits mit den Kommunen, Kirchen und sozialen Trägern besprochen. Die Arbeit erleichtere auch die Integration der Migranten.
Asylbewerber sollen bei der Grünpflege unterstützen
Das Projekt startet am 1. September in der Stadt Greiz. Dort werden zunächst 15 Asylbewerber die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes bei der Grünpflege unterstützen. Zuvor wird im Landratsamt geklärt, welche Qualifikationen die Flüchtlinge mitbringen.
Die Asylsuchenden erhalten pro Stunde 80 Cent zusätzlich zu ihrem Regelsatz. Würde die Arbeit abgelehnt, könne der Landkreis Sanktionen erheben, so Schäfer. Eine Arbeitspflicht für Asylbewerber gibt es in Thüringen bereits seit Frühjahr 2024 im Saale-Orla-Kreis. Seit März gilt sie etwa auch im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt.
Paragraf zu Arbeitsgelegenheiten im Asylbewerberleistungsgesetz
Die Beschäftigungen für Geflüchtete gehen auf das Asylbewerberleistungsgesetz zurück. Unter Paragraf 5 Arbeitsgelegenheiten heißt es dort: "In Aufnahmeeinrichtungen […] sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. [...] Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient."
Die Tätigkeiten wird dem Gesetz zufolge mit 80 Cent pro Stunde vergütet werden, sofern durch die Arbeit nicht höhere Ausgaben entstehen. Weigert sich jemand, diese Aufgaben auszuführen, können die Sozialleistungen zum Teil gekürzt werden.
MDR (nir)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 13. August 2024 | 11:30 Uhr