Versammlungsanmelder Christian Klar steht zwischen Polizeibeamten bei einer Demonstration gegen eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im ehemaligen Wismut Krankenhaus.
Gegen das Urteil hat die Verteidigung von Christian Klar erneut Revision eingelegt. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo Schackow

Justiz Hehlerei, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein - Rechtsextremist Klar erneut verurteilt

11. Juli 2024, 13:31 Uhr

Der Geraer Rechtsextremist Christian Klar ist erneut wegen Hehlerei sowie Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Ein erstes Urteil in diesem Verfahren gab es bereits im Jahr 2020. Seitdem legte Klar immer wieder Berufung ein. Er beschäftigt auch mit anderen Verfahren seit Jahren die Justiz.

Der Rechtsextremist Christian Klar aus Gera ist vom Landgericht Gera erneut verurteilt worden. Wegen Hehlerei, mehrfachen Diebstahls sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis müsste er für ein Jahr und elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht hat bei seinem Urteil Mitte Juni die Haft jedoch für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das ist generell bei Urteilen mit einer Strafe von unter zwei Jahren möglich.

Klar muss aber Arbeitsstunden leisten und Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision eingelegt, womit nun das Urteil auf mögliche Rechtsfehler geprüft werden muss.

Bereits 2020 hatte das Amtsgericht Gera Klar wegen Hehlerei und Diebstahls in mehreren Fällen sowie Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten und zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Dabei wurde damals laut Landgericht auch ein weiteres Urteil des Amtsgerichtes von 2018 berücksichtigt.

Der Angeklagte ging 2020 damals gegen die Urteile bis zum Oberlandesgericht vor. Dieses hob im vergangenen August das Berufungsurteil des Landgerichts auf, sodass die verbliebenen Vorwürfe am Geraer Landgericht in einem neuen Berufungsprozess nun verhandelt werden mussten.

Klar beschäftigt die Geraer Justiz seit Jahren

Unabhängig davon beschäftigt Klar weiter die Justiz: Das Amtsgericht Gera hatte Klar im Februar wegen eines umstrittenen "Schuldig"-Plakats freigesprochen. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Zugleich gab es in dem Verfahren damals ein Urteil gegen ihn wegen Betrugs. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen weiterer Vorwürfe gegen ihn.

Klar ist in Gera als Veranstalter von Rechtsaußen-Protesten und durch seine während der Corona-Pandemie entstandenen Montagsdemonstrationen bekannt geworden, zu denen in Hochzeiten mehrere Tausend Menschen teilnahmen. Aktuell sind es 200 bis 400 Teilnehmer. Gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Gera hatte er außerdem mehrfach mobilisiert. Eine Veranstaltung von ihm dazu hatte die Polizei im Februar aufgelöst.

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Anmerkung der Redaktion: Das Amtsgericht Gera hat das Verfahren um das "Schuldig"-Plakat gegen Christian Klar nicht eingestellt, sondern er wurde in dem Verfahren freigesprochen. Zudem hat das Oberlandesgericht nicht die Urteile des Amtsgerichtes, sondern das Berufungsurteil des Landgerichtes aufgehoben. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert.

MDR (kabe/jn/gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 11. Juli 2024 | 12:30 Uhr

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