Justiz Rechtsfehler: Kürzere Haftstrafe für Thüringer Ex-NPD-Funktionär

14. April 2023, 17:30 Uhr

Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär und V-Mann Tino Brandt wurde 2019 zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf. Nun verkürzt sich für Brandt die Haftstrafe - und er kann das Gefängnis verlassen.

Das Landgericht Gera hat den früheren NPD-Funktionär Tino Brandt wegen Betrugs zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit fiel das neue Urteil etwas geringer aus als ein erstinstanzliches Urteil von 2019.

Damals war er wegen Betrugs im großen Stil zu sechs Jahren und neun Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er für fingierte Angestellte hohe Unfall- und Krankenversicherungen abgeschlossen haben soll, um mit vorgetäuschten Krankheiten und Unfällen Geld zu kassieren.

Bundesgerichtshof sah Rechtsfehler

Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof das Urteil von 2019 aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Gerichts zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter sahen in einigen dieser Fälle Rechtsfehler. Deshalb musste sich das Landgericht in Gera noch einmal damit befassen.

Brandt und die Staatsanwaltschaft haben das aktuelle Urteil bereits angenommen. Zudem beschloss das Gericht, den Rest der Strafe auf Bewährung auszusetzen, da Brandt bereits mehr als zwei Drittel verbüßt habe, hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig.

Brandt baute Neonazi-Netzwerk in Thüringen auf

Brandt war in den 1990er-Jahren einer der bekanntesten Neonazi-Kader in Thüringen. Er hatte den "Thüringer Heimatschutz" aufgebaut und geführt - ein Netzwerk von Neonazis, in dem sich auch das NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bewegte.

Brandt koordinierte zudem die "Kameradschaften" in Thüringen. Gleichzeitig spitzelte er für den Thüringer Verfassungsschutz die eigenen Kameraden aus und erhielt dafür ein Honorar. 2001 wurde er als V-Mann enttarnt.

MDR (kabe/co/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 14. April 2023 | 19:00 Uhr

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