Stephan Brandner (AfD) spricht im Bundestag zur Geschäftsordnung.
Der Bundestag hatte im Oktober Stephan Brandner Immunität aufgehoben. Bildrechte: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Streit mit Journalistin Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Brandner

05. November 2024, 19:41 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Er soll eine "Spiegel"-Journalistin als "Faschistin" bezeichnet haben.

Wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Anstiftung zur Beleidigung ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera gegen den Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Hintergrund ist die Strafanzeige einer "Spiegel"-Journalistin, nachdem der stellvertretenden Parteichef die Redakteurin wiederholt als "Faschistin" bezeichnet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals "t-online".

Der Bundestag hatte im Oktober Brandners Immunität aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren gegen den Parlamentarier frei gemacht. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. 

Hohes Ordnungsgeld gegen Brandner

Dem Bericht zufolge hatte Brandner die Journalistin über die Plattform X als "Faschistin", "Oberfaschistin" und "Spiegel-Faschistin" bezeichnet. Er rechtfertigte den Gebrauch der Begriffe auch damit, dass die Journalistin sowie ihr Arbeitgeber auch keinen Halt davor machten, die Bezeichnung auf Titelseiten zu verwenden.

Der AfD-Politiker wurde im Zuge der Auseinandersetzung bereits drei Mal zu Ordnungsgeldern in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verurteilt - auch weil er die Aussage nach erfolgtem Urteil wiederholte.

Die Geraer Staatsanwaltschaft prüfe nach diesem Zivilverfahren nun strafrechtliche Gesichtspunkte, hieß es.

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MDR (dpa/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. November 2024 | 17:00 Uhr

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