Tierschutz Drei Bußgeldverfahren gegen früheren Bauernverbandschef Klaus Kliem
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23. März 2022, 03:29 Uhr
Mehr als fünf Jahre nach Notschlachtungen in der Schweinezucht Aschara im Unstrut-Hainich-Kreis verhandelt das Amtsgericht Mühlhausen gegen den früheren Thüringer Bauernverbandschef Klaus Kliem. Dem 73-Jährigen werden zwei Verstöße gegen das Schweinehalteverbot und illegaler Gülleaustritt zur Last gelegt. Kliem soll fast 20.000 Euro zahlen und hat Einspruch gegen drei Bußgeldbescheide eingelegt.
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Mühlhausen geht es um Verstöße gegen das Schweinhalteverbot. Kliem sagte vor Gericht, dass das Verbot vom April 2017 bis heute nicht rechtskräftig sei. Dazu erklärte die damalige Amtstierärztin Judith Keidel im Zeugenstand, das Verbot sei vollstreckbar, also wirksam. Die Ex-Veterinärin des Unstrut-Hainich-Kreises zitierte dazu eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes vom Juli 2017.
Kliem soll trotz Verbots im Juni und August 2018 Schweine gehalten haben; in Döbrischau und Rottenbach im Kreis Saalfeld-Rudolstadt. Das dort zuständige Veterinäramt hatte die Mühlhäuser Kollegen informiert. Kliem sagte vor Gericht, dass er für die betroffenen Ställe im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gar nicht zuständig gewesen sei. Das sei ein anderer Geschäftsführer gewesen. Außerdem sei das nur eine Quarantänelösung gewesen, kein dauerhafter Bestand.
Gülle trat im Stall aus den Rosten heraus
Kliems Verteidiger Jörg Geibert behauptete vor Gericht, auch der dritte Vorwurf sei von der damaligen Amtstierärztin konstruiert worden. Der Jurist sprach von tatsächlichen und rechtlichen Einwänden; er schlug eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch vor. Laut Bußgeldbescheid des Landratsamtes stand im Januar 2017 im Ascharaer Schweinestall die Gülle so hoch, dass sie aus den Rosten am Stallboden herausgetreten ist. An dem Tag kontrollierten die Amtstierärzte erneut den Stall.
Auf Fotos sollen Maden zu erkennen sein, die sich dort angesiedelt hatten. Ein Fall für die Wasserbehörde; später auch für die Bußgeldstelle. 5.000 Euro Bußgeld wurde für diesen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz festgelegt. Mit den restlichen 14.200 Euro sollen die Verstöße gegen das Schweinehalteverbot geahndet werden.
Kliem will als Geschäftsführer abberufen worden sein
Kliem sagte in der Beweisaufnahme, dass er vom Aufsichtsrat im Mai 2017 als Geschäftsführer des Ascharaer Betriebes abberufen worden sei. Vor allem wegen des Verbotes, Schweine zu halten.
Im Sommer 2017 verpflichtete sich der Betrieb zur Stilllegung des umstrittenen Stalles. 2018 sei auch das Güllemanagement geändert worden, so ein Zeuge vom Landratsamt. Der strittige Stall sei anders gebaut worden als in der Baugenehmigung festgelegt. Probleme habe es mit der Lüftung und der Gülleabsaugung gegeben. Deswegen sei die Gülle weiter angestiegen, zehn Zentimeter Abstand bis zu den Spalten, auf denen die Schweine stehen, seien vorgeschrieben. Dieser "Güllekeller" sei übergelaufen, wie auf Fotos zu sehen sei.
Richterin will Original-Fotos anschauen
Die zuständige Richterin will sich noch Fotos im Original anschauen; in den Kopien in der Akte sei die überlaufende Gülle nicht so gut zu erkennen. Außerdem will sie noch einen Geschäftsführer befragen, der Kliem im Frühjahr 2017 abgelöst hat.
Die Justiz ermittelt seit 2017 gegen Kliem. Die massiven Tierschutzverstöße beschäftigen noch immer die Staatsanwaltschaft; es mussten damals 34 Schweine notgetötet werden. Der Bußgeld-Prozess geht in der kommenden Woche weiter.
Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes hatten wie geschrieben, dass Ex-Amtstierärztin Keidel vor Gericht ausgesagt hat, das Schweinehaltungsverbot gegen Klaus Kliem sei "rechtskräftig". Es ist aber lediglich "vollstreckbar". Rechtskräftig ist es erst, wenn das Widerspruchsverfahren dagegen abgeschlossen ist.
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 22. März 2022 | 19:00 Uhr