Justiz Frauen mit K.-o.-Tropfen betäubt: Serienvergewaltiger zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Hauptinhalt
20. Dezember 2024, 14:21 Uhr
Wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung ist ein 34-jähriger Mann am Landgericht Erfurt zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte zahlreiche Frauen mit K.-o.-Tropfen betäubt und vergewaltigt.
Zwölfeinhalb Jahre Haft und danach Sicherungsverwahrung: Als das Urteil am Freitag am Landgericht Erfurt verkündet wurde, war im Zuschauerraum Erleichterung zu spüren. Viele der betroffenen Frauen waren zur Urteilsverkündung gekommen.
Auch, um dem Mann noch einmal ins Gesicht zu sehen, der ihnen das angetan hat. Der ihnen Alkohol anbot, ihnen K.-o.-Tropfen hineinmischte, sie damit betäubte und dann - teilweise über Stunden hinweg - vergewaltigte.
Ermittler stießen zufällig auf Beweise
Davon erfuhren manche Frauen nur durch Zufall. Der Angeklagte hatte in der Silvesternacht eine Frau überfallen und niedergeschlagen. Als sie Schritte hörte, sagte sie: "Da kommt mein Vater." Der Täter floh, wurde später gefasst. Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler Handys und einen USB-Stick mit den verstörenden Bildern der Vergewaltigungen, die der Mann aufgenommen hatte.
Was ist eine Sicherheitsverwahrung? Bei einer Sicherungsverwahrung gelangen Täter nach dem Verbüßen ihrer eigentlichen Haftstrafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr auf erhebliche Straftaten mehr besteht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich grundsätzlich unbefristet. Regelmäßig wird jedoch geprüft, ob die untergebrachte Person weiter für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Die Frauen erfuhren von der Polizei, was ihnen widerfahren war. Nicht alle konnten identifiziert werden.
Wegen schwerer Vergewaltigung von 15 Frauen wurde der Angeklagte jetzt schuldig gesprochen. In einem Fall aus dem Jahr 2013 gab es einen Freispruch, die anderen Übergriffe ereigneten sich von 2021 bis 2023. Sie hatte der Angeklagte alle gestanden.
Reden bricht die Macht des Täters.
Der Mann wollte die Frauen besitzen, er wollte die absolute Macht über sie, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Frauen hätten es geschafft, aus der Opferrolle herauszukommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie hätten es geschafft, über die Taten zu reden, sich damit auseinanderzusetzen, was ihnen geschah.
"Reden bricht die Macht des Täters", sagte die Richterin. Man habe bewusst nicht alle Frauen als Zeuginnen gehört, bei einigen wäre die Retraumatisierung zu stark gewesen.
Der Angeklagte dagegen habe es nicht geschafft, aus der Opferrolle zu treten. Er wurde als Kind selbst missbraucht. Sein eigener Vater gab ihm Drogen und Alkohol, um ihn ruhigzustellen. Als Kind war er lange im Heim, als Erwachsener lange im Gefängnis.
Täter saß schon einmal in Haft - wie auch der Vater
Vor zehn Jahren verurteilte ihn dieselbe Richterin, vor der er jetzt saß, wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft. Und vor fünf Jahren verurteilte sie den Vater des Angeklagten - ebenfalls wegen Sexualdelikten - zu einer Haftstrafe.
Für den 34-Jährigen bleibt es diesmal nicht bei einer Gefängnisstrafe, er geht danach in die Sicherungsverwahrung - wegen seiner Vorstrafen, vor allem aber, weil er gefährlich für die Allgemeinheit sei. Er missachte Frauen, sagte die Vorsitzende Richterin. Sein Verhalten sei eingeschliffen, weitere schwerwiegende Taten seien einem Gutachter zufolge zu erwarten.
Hätte sich die überfallene Frau aus der Silvesternacht nicht so geschickt verhalten, wären die Vergewaltigungen wahrscheinlich weitergegangen. Auch dieser Satz fiel in der Urteilsbegründung.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die die Sicherungsverwahrung nicht wollte, kann noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Prävention: Wie schützt man sich vor K.-o.-Tropfen?
Der Weiße Ring, ein Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, rät zu folgenden Maßnahmen, um sich und andere vor K.-o.-Tropfen zu schützen:
- Glas oder Flasche bei Partys nie unbeobachtet lassen. Im Zweifelsfall lieber nicht austrinken.
- Keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen.
- Auf das Bauchgefühl hören: Meiden Sie Personen, die Ihnen komisch vorkommen.
- Bei Unwohlsein Freunde, Bekannte oder das Personal um Hilfe bitten.
- Nicht zögern, die Party oder den Club zu verlassen.
- Bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen an eine Ärztin wenden oder direkt in die Notaufnahme gehen.
- Zu viel Alkohol vermeiden und sich um Freunde kümmern, die zu viel getrunken haben.
- Im Zweifel immer die 110 oder die 112 anrufen!
Opfer-Telefon des Weißen Rings: 116 006
Anonym und kostenfrei
Täglich von 7 - 22 Uhr
MDR (nir)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | THÜRINGEN JOURNAL | 20. Dezember 2024 | 19:00 Uhr