Migration Erfurt: Asylbewerber sind gemeinnützig tätig - keine Arbeitspflicht

27. August 2024, 18:46 Uhr

Auch die Stadt Erfurt zieht Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit heran. Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, werden sie vor allem in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Eine Arbeitspflicht wie im Saale-Orla-Kreis oder im Kreis Greiz gibt es demnach aber nicht.

Flüchtling sammelt 2016 Müll in der Landschaft.
Ein Flüchtling sammelt Müll ein. Asylbewerber können zur Arbeit verpflichtet werden - andererseits schränkt der Staat ein, wann sie arbeiten dürfen. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jan-Philipp Strobel

Mit Reinigungsarbeiten und Versorgung beauftragt

In Erfurt werden Asylbewerber vorrangig mit Reinigungsarbeiten in den Unterkünften und im Außengelände beauftragt. Auch bei der Versorgung der Bewohner arbeiten Geflüchtete mit.

41 Menschen in Erfurt beschäftigt

Im vergangenen Jahr und bis zum Juli dieses Jahres waren nach Angaben der Stadt 41 Menschen auf diese Weise in Erfurt beschäftigt. Geregelt ist die gemeinnützige Arbeit im Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits seit 1993.

Im Saale-Orla-Kreis gilt die Arbeitspflicht für Asylbewerber seit Frühjahr dieses Jahres. Am 1. September soll das Projekt im Kreis Greiz beginnen. Flüchtlinge müssen dort gemeinnützige Arbeit in Gemeinden und Vereinen leisten - für 80 Cent pro Stunde zusätzlich zu ihrem Regelsatz.

MDR (kir/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 27. August 2024 | 17:30 Uhr

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