
Zweiter Anlauf AfD-Kandidat scheitert erneut bei Wahl zum Landtagsvizepräsidenten
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06. März 2025, 18:46 Uhr
Der AfD-Kandidat Jörg Prophet hat bei der Wahl zum Landtagsvizepräsidenten erneut die nötige Mehrheit verfehlt. Auch neue Kandidaten für den Richterwahlausschuss aus anderen Fraktionen bekamen nicht genug Zuspruch. Ein Gutachten sorgt aber dafür, dass der Ausschuss offenbar auch ohne neue Mitglieder weitermachen kann.
Der AfD-Abgeordnete Jörg Prophet ist erneut bei einer Wahl für das Amt des Vize-Landtagspräsidenten im Thüringer Landtag gescheitert. Der 63-Jährige erhielt bei einer Abstimmung im Parlament 39 Ja- und 42 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Er erreichte damit nicht die nötige Mehrheit.
Es ist das zweite Mal, dass Prophet durchgefallen ist. Bei seiner ersten Wahl Ende Januar hatte er noch 35 Ja-Stimmen und 41 Gegenstimmen erhalten. Seine erneute Kandidatur war im Vorfeld scharf kritisiert worden, ihm werden geschichtsrevisionistische Positionen vorgeworfen.
AfD nutzt Sperrminorität: Keine neuen Mitglieder im Richterwahlausschuss
Bei der Wahl zu Mitgliedern für die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte fielen die Kandidaten von CDU, BSW, Linke und SPD durch. Sie erreichten jeweils nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. Hintergrund ist, dass die AfD mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament hat und die Besetzung des Richterwahlausschusses damit blockieren kann.
Die CDU kritisierte die AfD für ihre Weigerung. Damit habe sie erneut gezeigt, dass sie erkennbar kein Interesse am Funktionieren des Rechtsstaats hat, obwohl ihre Vertreter längst in die entsprechenden Gremien für neue Richter und Staatsanwälte gewählt wurden, sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Andreas Bühl.
Ein am Mittwoch vorgestelltes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das Gremium auch in seiner alten Besetzung arbeiten könne und damit etwa neue Richter oder Richter auf Lebenszeit in Thüringen ernannt werden könnten. Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU) hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. Sie sagte, in der Thüringer Justiz gebe es derzeit etwa zwanzig bis dreißig offene Stellen für Richter und Staatsanwälte, die zügig besetzt werden müssten.
Um Abgeordnete in den Richter- beziehungsweise den Staatsanwälte-Wahlausschuss entsenden zu können, muss der Landtag sie mit einer Zweidrittelmehrheit wählen. Neben Abgeordneten sitzen dort auch Richter beziehungsweise Staatsanwälte.
MDR (ls)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. März 2025 | 19:00 Uhr
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