Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender der AfD-Thüringen, spricht während einer Wahlkampfveranstaltung.
Björn Höcke war zuvor bereits wegen einer verbotenen Losung, die er in Merseburg sagte, angeklagt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Verfassungswidrige NS-Parole Landgericht Halle bestätigt Anklage: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke erweitert

12. April 2024, 18:11 Uhr

Das Landgericht Halle hat für den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine zweite Anklage zugelassen. Die beiden Anklagen werden nun in einem Prozess gebündelt. Höcke soll eine verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP bei einer Veranstaltung der AfD in Gera verwendet haben.

Das Landgericht Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugelassen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, muss sich Höcke vom 18. April an in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten.

Laut Anklage soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.

Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Zweites Verfahren gegen Thüringer AfD-Chef

Laut einer bereits zuvor zugelassenen Anklage soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) zudem komplett verwendet haben. Höcke soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handelt.

Beide Anklagen werden nun in dem am Donnerstag beginnenden Prozess gebündelt. Für das Verfahren wegen des Vorwurfs der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sind Verhandlungstermine bis Mitte Mai vorgesehen.

Weiterer Prozess in Mühlhausen

In Thüringen kommt auf Höcke ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zu. Es geht dabei um einen Beitrag von Höcke aus dem Jahr 2022 im Social-Media-Dienst Telegram nach einem tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Rheinland-Pfalz.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.

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MDR (dpa/efp/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | Regionalnachrichten | 12. April 2024 | 12:30 Uhr

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