Justiz Thüringer AfD-Chef Höcke muss vor Gericht
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13. September 2023, 18:24 Uhr
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular in einer Wahlkampf-Rede vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle ließ eine Anklage der Staatsanwaltschaft Halle zu. Inzwischen hat Höcke eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Unklar ist noch, bei welcher Instanz - Amts- oder Landgericht - der Prozess beginnen soll.
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss in Sachsen-Anhalt vor Gericht. Das Landgericht Halle ließ eine Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Dessen Sprecher sagte außerdem, die Staatsanwaltschaft habe eine sofortige Beschwerde eingereicht gegen die Entscheidung des Gerichts, Höcke solle sich in erster Instanz vor dem Amtsgericht verantworten.
Höcke-Rede in Merseburg
Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dabei geht es um eine Rede, die Höcke am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei gehalten hat. In dieser habe er die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, "Alles für Deutschland", verwendet.
Höcke reagierte auf die Zulassung der Anklage bereits bei Twitter, das sein Betreiber heute "X" nennt. Er schrieb sinngemäß, der Prozess stehe für ein Deutschland, das seinen Kompass verloren habe. "Messer-Mörder" liefen frei herum, während "patriotische Oppositionelle" wegen eines aus dem Zusammenhang gerissenen Halbsatzes vor Gericht gestellt würden.
Ort des Prozesses noch unklar
Anders als von der Staatsanwaltschaft ursprünglich beantragt, soll das Verfahren nicht vor dem Landgericht, sondern eine Instanz tiefer vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Das Landgericht begründet das damit, dass dem Verfahren nicht allein wegen Höckes "Bekanntheitsgrades" eine "besondere Bedeutung" verliehen werden dürfe.
Gegen diese Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft jedoch eine sofortige Beschwerde eingereicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts Halle MDR SACHSEN-ANHALT am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft favorisiert demnach einen Prozess vor dem Landgericht. Eine Entscheidung darüber wird laut Sprecher das Oberlandesgericht in Naumburg treffen.
Stichwort: Amtsgericht vs Landgericht In Deutschland können Strafsachen in erster Instanz vor einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht verhandelt werden. Ob "noch" das Amtsgericht zuständig ist oder "schon" das übergeordnete Landgericht, hängt vereinfacht gesagt von der Straftat, der zu erwartenden Strafhöhe und der Bedeutung des Falles ab. Im Fall Höcke kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Verweisung ans Amtsgericht einlegen; für den Angeklagten ist die Entscheidung unanfechtbar.
Startet das Verfahren wie entschieden am Amtsgericht Merseburg, kann es nach einer Berufung in zweiter Instanz am Landgericht Halle fortgesetzt werden. Sollte das Verfahren bereits am Landgericht starten, gäbe es eine Tatsachenentscheidung, gegen die Höcke dann nur noch mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof vorgehen könnte.
So begründete das Landgericht seine Entscheidung, das Verfahren am Amtsgericht stattfinden zu lassen: "Die Zuständigkeit des Landgerichts sei weder wegen der Straf-Erwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen. Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor."
Immunität gegen Höcke wieder aufgehoben
Wegen anderer Vorwürfe hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtages am Freitag die parlamentarische Immunität von Höcke aufgehoben. Das ist die Voraussetzung, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Abgeordneten ermitteln kann. Es war nicht das erste Mal, dass die Immunität von Höcke aufgehoben wurde.
Nach MDR-Informationen soll es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Höcke um einen Post auf der Social-Media-Plattform Telegram von Mitte Oktober 2022 gehen. Dieselbe Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren gegen Höcke vor rund anderthalb Jahren eingestellt. Dort ging es zunächst um den Verdacht der Volksverhetzung nach einem Facebook-Post gegen die Seenot-Retterin Carola Rackete.
afp/MDR (dst/now)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 13. September 2023 | 13:00 Uhr