Cannabispflanzen
Ab 1. April ist der Anbau von Cannabis in Deutschland teilweise legal. Es bleiben dennoch Einschränkungen - zum Beispiel in Kleingärten. Bildrechte: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Legalisierung Cannabis-Anbau in Kleingärten bleibt verboten

23. März 2024, 17:59 Uhr

Der Thüringer Landesverband der Kleingärtner hat auf das weiterhin geltende Anbauverbot für Cannabis hingewiesen. Wie der Landesverband der Gartenfreunde mit Sitz in Sömmerda mitteilte, darf künftig Cannabis nur in der Wohnung oder am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes angebaut werden. Dazu gehöre aber nicht die Kleingartenanlage.

Zudem müssten die Pflanzen so geschützt werden, dass Unberechtigte - vor allem aber Kinder und Jugendliche - nicht darauf zugreifen können. Die gewöhnlichen 1,20 Meter hohen Zäune in Kleingartenanlagen böten keinen ausreichenden Schutz, so der Verband. Ob sich Kleingärtner an die Regeln halten würden, sei aber nur schwer zu kontrollieren.

Neues Cannabis-Gesetz ab 1. April

Am Freitag hatte der Bundesrat den Weg für das Cannabis-Gesetz freigemacht. Es soll ab 1. April gelten und sieht vor, dass Erwachsene Cannabis in begrenzter Menge anbauen und besitzen dürfen. Mit der teilweisen Legalisierung will die Bundesregierung eine Wende in der Drogenpolitik einleiten.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen mit dem neuen Gesetz bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch mit sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Ab Juli sollen auch Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenzten Kauf der Droge erlaubt werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis aber verboten.

Mehr zur Cannabis-Legalisierung in Thüringen

MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 23. März 2024 | 18:00 Uhr

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