Stadtökologie Schottergärten verboten und mehr Grün: Leipzig beschließt Grünsatzung
Hauptinhalt
06. März 2024, 12:05 Uhr
Der Leipziger Stadtrat hat auf Antrag der Linken die Grünsatzung beschlossen. Damit wird begrüntes Bauen künftig zur Pflicht. Die Stadt Leipzig soll auch als wachsende Stadt in Zeiten des Klimawandels ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort für seine Bürgerinnen und Bürger bleiben, heißt es in der Begründung. Dazu tragen in großem Maße begrünte Freiflächen bei.
Auch Fassadenbegrünung wird gefördert
Mit der Erweiterung der Förderrichtlinie um Fassadenbegrünung können nun auch Häuser begrünt werden, deren Dächer nicht für ein Gründach geeignet sind. Begrünte Fassaden kühlen aufgeheizte Gebäuden und mindern die Sonnenreflexion. Das trage somit zu einem besseren Stadtklima bei, hieß es. Darüber hinaus binden Pflanzen Schadstoffe und dämpfen Lärm.
Grüne Standards werden Pflicht
Die Begrünungssatzung gibt klare Regeln für Neubauten vor. Das heißt: Bauherren sind gesetzlich dazu verpflichtet, grüne Standards zu erfüllen. So sind künftig Schottergärten verboten. Bewachsene Fassaden, blühende Dachgärten und grüne Hinterhöfe mit Wiesen, Bäumen und Hecken müssen Teil jedes Neubaus sein. Außerdem muss alle 150 Quadratmeter ein Baum gepflanzt werden.
"Meilenstein für grünes Leipzig"
Für den Sprecher für Umwelt der Fraktion der Linken, Michael Neuhaus, sind die Beschlüsse des Leipziger Stadtrates ein Meilenstein auf dem Weg zu einer grüneren Stadt. "Eigentum verpflichtet. Wer bauen will, trägt auch die Verantwortung dafür, dass das Gebäude einen Beitrag zu einem lebenswerten Stadtklima und zum Naturschutz leistet. Mit der Begrünungssatzung machen wir deshalb Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen und die Begrünung von Freiflächen im gesamten Stadtgebiet zur Pflicht."
MDR (ltt)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 01. März 2024 | 08:30 Uhr