MDR-Recherchen "Sächsische Separatisten": Mutmaßliche Mitglieder aus der Bundeswehr geworfen
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17. Januar 2025, 17:00 Uhr
Zwei mutmaßliche Mitglieder der vom Generalbundesanwalt als rechtsterroristisch bewerteten Vereinigung "Sächsische Separatisten" waren zeitweise Soldaten der Bundeswehr, wurden aber wegen rechtsextremer Umtriebe aus der Truppe entlassen. Darunter auch AfD-Lokalpolitiker Kurt Hättasch.
- Dokumente belegen, dass mindestens zwei Männer aus der Gruppe der "Sächsischen Separatisten" bei der Bundeswehr waren.
- Karl K. hat beim Bund Abzeichen mit NSDAP-Bezug an Kameraden verkauft.
- Bundeswehr macht keine Angaben zu Personalien, betont aber, dass die Sicherheitsmechanismen greifen, um extremistische Tendenzen früh zu erkennen.
Ein Vierteljahr ist vergangenen, seitdem die Bundesanwaltschaft mehrere Männer in Sachsen und Polen festnehmen ließ, die sich mutmaßlich unter dem Namen "Sächsische Separatisten" zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben sollen.
MDR INVESTIGATIV konnte Unterlagen einsehen, die zeigen, dass mindestens zwei der Männer zeitweise im Dienst der Bundeswehr standen. Ein weiterer soll versucht haben, sich für den Dienst an der Waffe zu bewerben.
Zeitsoldaten bei der Bundeswehr
Einer der ehemaligen Soldaten ist der Grimmaer AfD-Lokalpolitiker Kurt Hättasch. Der 25-Jährige wurde bei seiner Festnahme durch eine Kugel schwer am Unterkiefer verletzt. Hättasch ist ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr. Weil er in dieser Funktion die Existenzberechtigung der Bundesrepublik Deutschland geleugnet haben soll, wurde er aus dem Dienst entfernt.
Ein weiterer Beschuldigter ist Karl K. K. gehörte im Februar 2020 zu jenen Personen, die am rechtsextremistischen Gedenkmarsch anlässlich des 75. Jahrestages der Bombardierung Dresdens teilnahmen und auf der Rückfahrt am Bahnhof Wurzen von mutmaßlichen Linksextremisten zusammengeschlagen wurden.
Abzeichen mit NSDAP-Bezug an Kameraden verkauft
Nach nur dreieinhalb Monaten Dienstzeit wurde K. im Jahr 2022 aus der Bundeswehr entlassen, weil er rechtsextremistische Äußerungen getätigt und Abzeichen mit dem Symbol der "Schwarzen Sonne", sowie Gegenstände mit NSDAP-Bezug an Kameraden verkauft haben soll. Bei der "Schwarzen Sonne" handelt es sich um ein Symbol aus zwölf in Ringform gefassten gespiegelten Siegrunen oder drei übereinander gelegten Hakenkreuzen. Sie dient als Erkennungssymbol in der rechtsextremen Szene.
Bruder des mutmaßlichen Rädelsführers bewarb sich auch beim Militär
Dies kommt nicht von ungefähr, da K. nach Behördenerkenntnissen in den NS-Devotionalienhandel des mutmaßlichen Rädelsführers der Sächsischen Separatisten, Jörg S., mit eingebunden sein soll. Diese gemeinschaftlichen Verkaufsaktivitäten dienten nach Behördenerkenntnissen auch der Finanzierung der Aktivitäten der Gruppe.
Die Unterlagen, die der MDR einsehen konnte, zeigen, dass der ebenfalls beschuldigte Bruder des mutmaßlichen Rädelsführers sich für den Dienst bei der Bundeswehr beworben hat. Warum aus der Bewerbung nichts geworden ist, bleibt bislang unklar.
Kein Statement der Bundeswehr
Eine Sprecherin der Bundeswehr in Köln erklärte dem MDR auf Nachfrage, dass "aufgrund der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit sowie der datenschutz- und personalaktenrechtlichen Bestimmungen keine Aussagen zu Einzelpersonalien" getätigt werden dürfen.
Sie ergänzt jedoch, dass extremistische Vorfälle in der Bundeswehr Einzelfälle sind und kein strukturelles Problem darstellen. Außerdem erklärt sie: "Die bestehenden Präventions- und Sicherheitsmechanismen der Bundeswehr im Wirkverbund aus BAMAD (Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst), Personalführung und Truppe sind wirksam und gewährleisten, dass extremistische Tendenzen frühzeitig erkannt und bekämpft werden."
Beschuldigter: Aus eigener Entscheidung Bundeswehr verlassen
Die Anwältin des Beschuldigten Karl K. bestätigt dem MDR auf Nachfrage, dass ihr Mandant 2022 für rund vier Monate Soldat der Bundeswehr war. Die Grundausbildung dieses Dienstverhältnisses habe K. "aus eigenem Entschluss" durch "seinen Widerruf beendet". Außerdem ergänzt sie, dass Abzeichen mit der "Schwarzen Sonne", "die häufig auf Uniformen der bei der Bundeswehr trainierten ukrainischen Einheiten sichtbar sind, nicht verboten sind" und daher auch "keine Relevanz für den Widerruf" ihres Mandanten hatten.
Die Anwälte der anderen beiden Beschuldigten haben sich auf Nachfrage des MDR nicht zu den Sachverhalten geäußert.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | exactly "Sächsische Separatisten" – Militante Rechte rüsten auf | 13. Januar 2025 | 18:00 Uhr