Ein Polizeifahrzeug steht quer über einer Straße
Nach dem spektakulären Diebstahl wurde im Grünen Gewölbe das Sicherheitskonzept überarbeitet. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Max Stein

Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe: Keine gütliche Einigung im Prozess gegen Sicherheitsfirma

30. April 2024, 20:59 Uhr

Am Dienstag hat ein neues Gerichtsverfahren zum Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe vom November 2019 begonnen. Der Freistaat Sachsen klagt gegen die Sicherheitsfirma DWSI. Die sollte damals das Dresdner Residenzschloss bewachen. Es geht um Schadenersatzansprüche wegen des Diebstahls und um Zahlungen für Schäden am Gebäude und den Einrichtungen. Der Zivilprozess wird am Landgericht Dresden verhandelt.

Im Prozess um die Rolle einer Sicherheitsfirma beim Juwelendiebstahl Ende 2019 ist es am Dienstag nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen. Der Freistaat hatte die Firma DWSI auf Schadenersatz verklagt. Ihre Mitarbeiter sollen den Einbruch durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit begünstigt haben. Wie Matthias Aldejohann, Anwalt der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, MDR SACHSEN sagte, hätten die Pflichtverletzungen dazu geführt, dass die Täter nicht rechtzeitig entdeckt wurden und die Polizei habe nicht rechtzeitig eingreifen können.

Als Zeuge geladener Wachmann nicht erschienen

Als Zeuge sollte am Dienstag eigentlich einer der Wachmänner befragt werden, die in der Tatnacht Dienst hatten. Doch er erschien nicht und verweigerte seine Aussage. Die Firma weist alle Vorwürfe zurück. Die Kammer deutete am Dienstag an, dass sie einige Vorwürfe als unbegründet ansieht oder zumindest nicht kausal für den Schaden. Das Urteil soll nun am 9. Juli fallen.

Staatliche Kunstsammlungen fordern mehr als 15 Millionen

Rund 15 Millionen Euro fordern die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wegen des Verlustes von drei Schmuckstücken und der Schäden an den zurückgegebenen Preziosen. Außerdem wollen sie knapp 315.000 Euro wegen Schäden am Gebäude und den Einrichtungen. Die SKD fordert damit nur eine Teilsumme des nach oben korrigierten Gesamtschadens.

Der Freistaat hatte im Januar 2023 von einem Gesamtschaden von knapp 89 Millionen Euro durch den Diebstahl gesprochen. Diese Summe setzt sich aus dem angenommenen Wert der noch fehlenden Stücke und den geschätzten Beschädigungen am Zurückgegebenen zusammen.

Das Landgericht in Dresden
Der Prozess Freistaat Sachsen gegen die Sicherheitsfirma wird vor dem Landgericht Dresden verhandelt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Robert Michael

Vertrag mit DWSI im Oktober 2023 verlängert

Pikant am aktuellen Verfahren ist, dass der Vertrag der Sicherheitsfirma, der man grobes Versagen vorwirft, im Oktober 2023 vom Freistaat Sachsen um mindestens drei Jahre verlängert wurde. Dadurch ist das Unternehmen nach wie vor für die Sicherheit von 15 Museen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zuständig. Auch für das Historische Grüne Gewölbe.

Dazu sagte SKD-Sprecher Holger Liebs MDR SACHSEN: Die Klage wegen Schadensersatz gegen DWSI habe "nach rechtlicher Prüfung nicht dazu geführt, dass sie aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen." In diesem von externen Fachleuten geführten Vergabeverfahren qualifizierte sich das Sicherheitsunternehmen als bester Bieter.

Schadensersatzansprüche bereits im Strafprozess verlangt

Der Freistaat Sachsen hatte bereits im abgeschlossenen Strafprozess versucht, Schadenersatz von den inzwischen rechtskräftig verurteilten Dieben zu erwirken, war damit aber gescheitert. Die Richter hatten Anfang 2023 zwar einen Anspruch des Freistaates dem Grunde nach festgestellt, aber die Festlegung einer konkreten Schadenssumme abgelehnt. Sie begründeten dies damit, dass die Summe zu ermitteln im Rahmen des Strafverfahrens viel zu aufwendig und langwierig wäre.

Ein Teil der Beute fehlt bis heute

Der Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Im November 2019 erbeuteten die Täter dabei 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten. Im Dezember 2022 hatten sie einen Teil der Beute zurückgegeben. Allerdings in sehr schlechtem Zustand. Weil ein Teil der Schätze wieder zurück ist und die Angeklagten die Taten nach einem juristischen "Deal" teilweise gestanden hatten, erhielten sie mildere Strafen. Fünf der sechs Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt. 

 

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 30. April 2024 | 19:00 Uhr

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