Gleichberechtigung Öffentlicher Dienst: Sachsen ebnet Weg für Gleichstellungsgesetz
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18. Januar 2023, 09:55 Uhr
Eine unendliche Geschichte könnte in Sachsen bald ihr Ende finden. Denn nach 30 Jahren soll das neue Gleichstellungsgesetz das alte Frauenförderungsgesetz ablösen und die Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst neu regeln. Dafür hat die Landesregierung am Dienstag in Dresden den Weg geebnet. Profitieren sollen etwa Frauen, die aktuell auf höheren Chefposten in Sachsens öffentlichen Ämtern unterrepräsentiert sind. Doch das Gesetz soll auch Männern Vorteile bieten.
- Frauen sollen im öffentlichen Dienst Vorzug bei der Einstellung erhalten.
- Einfachere Regelungen sind für Familien geplant.
- Das Gesetz könnte 2024 in Kraft treten.
Die Landesregierung will in Sachsen für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst sorgen. Dafür hat sie am Dienstag das neue Gleichstellungsgesetz in Dresden auf den Weg gebracht. Das wird auch Zeit, sagte Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) am Dienstag in Dresden, denn das Gesetz soll das rund 30 Jahre alte Frauenförderungsgesetz von 1994 ablösen. "Mit dem Gleichstellungsgesetz erfüllt der Freistaat den Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und setzt ein wichtiges Vorhaben unseres Koalitionsvertrages um", sagte Meier.
Aus Frauenförderungsgesetz wird Gleichstellungsgesetz Das Frauenförderungsgesetz von 1994 soll durch das Gleichstellungsgesetz abgelöst werden. Dadurch ändern sich auch die Begrifflichkeiten. In den Dienststellen sollen Gleichstellungsbeautragte die bisherigen Frauenbeauftragten ablösen. Frauenförderpläne heißen fortan Gleichstellungspläne. Staatsministerium der Justiz und für Dmeokratie, Europa und Gleichstellung
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt der jüngste Frauenförderbericht von 2021. Zwar seien von den 216.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst etwa 141.000 Frauen - ein Anteil von rund 65 Prozent. Auch ihr Anteil in unteren Leitungspositionen ist den Angaben zufolge mit 66 Prozent vergleichsweise hoch. Doch mittlere Führungsetagen leiteten lediglich 46 Prozent Frauen, die oberste Leitungsebene nur 1,9 Prozent.
Frauen sollen Vorzug bei Einstellung erhalten
Durch das neue Gleichstellungsgesetz sollen sich die Einstellungschancen für Frauen auch in höhere Leitungspositionen verbessern, erklärte Gleichstellungsministerin Meier. Die Idee: Bringt eine Frau die gleiche Qualifikation bei der Bewerbung auf eine öffentliche Stelle mit wie ein männlicher Mitbewerber, soll sie bevorzugt eingestellt werden. Das gelte jedoch nur für Dienststellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sagte die Grünen-Politikerin.
Die Zahl der Gleichstellungsbeaufragten soll sich ebenfalls erhöhen. Geplant sei, die Zahl von derzeit 24 auf 34 auf kommunaler Ebene aufzustocken. Laut Meier soll das Gesetz die Gleichstellungsbeauftragten stärken und ihre Beteiligungsrechte verbessern. Zudem ist für sie ein Klagerecht bei Verstößen vorgesehen.
Einfachere Regelungen für Familien geplant
Von dem Gesetz sollen jedoch nicht nur Frauen, sondern auch Männer profitieren, erklärte Meier. Bedienstete mit Familie sollen flexibler arbeiten können, beispielsweise im Homeoffice. Auch Familienangehörige zu pflegen, soll einfacher werden. "Mit dem Gesetz wollen wir Chancengerechtigkeit herstellen und ermöglichen, dass alle Menschen im öffentlichen Dienst unabhängig von ihrem Geschlecht ihre Fähigkeiten einbringen und ihre Chancen nutzen können", sagte die Gleichstellungsministerin.
Mit dem Gesetz wollen wir ermöglichen, dass alle Menschen im öffentlichen Dienst unabhängig von ihrem Geschlecht ihre Fähigkeiten einbringen und ihre Chancen nutzen können.
Linke: Sachsen hat bei Gleichstellung viel nachzuholen
Es sei längst Zeit, dass alte Frauenförderungsgesetz durch ein modernes Gleichstellungsgesetz abzulösen, sagte die Linken-Landtagsabgeordnete Sarah Buddeberg. Andere Bundesländer seien schon viel weiter. Viel Nachholbedarf gebe es etwa bei der Verbeamtung von Frauen oder bei der Vereinbarkeit von Familie und der Arbeit. Sachsen sollte da eine Vorbildrolle übernehmen, so Buddeberg: "Der Freistaat hat hier die Möglichkeit zu steuern, wie im öffentlichen Dienst die Gleichstellung umgesetzt wird."
Der Freistaat hat hier die Möglichkeit zu steuern, wie im öffentlichen Dienst die Gleichstellung umgesetzt wird.
DGB begrüßt Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Für die stellvertretende DGB-Vorsitzende Daniela Kolbe ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Die Gewerkschaften wollen diesen genau prüfen. Gut sei, dass es deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten für die Gleichstellungsbeauftragten geben soll, unter anderem ein Klagerecht, erklärte Kolbe: "Dass jetzt auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden können und es einen starken Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege gibt, finden wir gut."
Mehr Bürokratie könnte Personalprobleme verstärken
Der Städte – und Gemeindetag ist hingegen skeptisch. Angesichts des Fachkräftemangels in der Verwaltung könne es sich der Freistaat nicht leisten, neue bürokratische Hürden aufzubauen, teilt der Verband auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Dadurch würde nur erschwert, neues Personal zu gewinnen und freie Stellen zu besetzen.
Gesetz soll 2024 in Kraft treten
Ob das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
MDR (phb/bdi/dle)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 17. Januar 2023 | 19:00 Uhr