Amtsgericht Zwickau Nach Plakat-Kampagne: Gericht bestätigt Volksverhetzung gegen "Der III. Weg"-Ex-Landes-Chef

20. März 2025, 19:35 Uhr

Im Prozess um die "Hängt die Grünen"-Plakate im Wahlkampf 2021 hat das Landgericht Zwickau die Geldstrafen gegen die zwei Angeklagten bestätigt. Die Richter wiesen die Berufungen von Tony Gentsch, früherer Landes-Chef der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg" und seines Parteifreundes, das Vorstandsmitglied Rico Döhler gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichtes aus dem Jahr 2023 im Wesentlichen zurück. Bei Gentsch bestätigte das Gericht den Straftatbestand der Volksverhetzung, bei Döhler sah es lediglich Beihilfe.

Eine Justitia Figur.
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Damit bleibt es bei den verhängten Geldstrafen von 120 beziehungsweise 50 Tagessätzen, zu denen die beiden im März 2023 verurteilt wurden - insgesamt Beträge von 4.800 bzw. 850 Euro. Die Angeklagten hatten die Plakate im Bundestagswahlkampf 2021 angebracht - unter anderem in Zwickau, Plauen und Leipzig. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht haben sie dies auch nicht bestritten.

Rückblick: Streit um Entfernung von Plakaten

Es gab damals in Sachsen ein Hin und Her, ob die Plakate abgehängt werden müssen oder nicht. Nachdem das Verwaltungsgericht Chemnitz dies zunächst verneinte und die Stadt Zwickau dagegen Beschwerde einlegte, kassierte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen letztlich die Entscheidung und entschied, dass Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" entfernt werden müssen.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Im Berufungsverfahren beriefen sie die Angeklagten darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie die Plakate nicht aufhängen durften. Dazu hätten sie eine Rechtsanwältin befragt. Diesem Argument folgte das Landgericht jedoch nicht, weil besagte Anwältin in der rechten Szene engagiert sei. Die Angeklagten hätten keine Auskunft von einer neutralen Stelle wie etwa den Ordnungsämtern oder einem politisch neutralen Strafverteidiger eingeholt, wo die strafrechtliche Relevanz mit einiger Wahrscheinlichkeit zumindest als äußerst bedenklich bezeichnet worden wäre, erklärte das Gericht.

Dass der frühere Partei-Chef sich überhaupt rechtlich beraten ließ, spreche außerdem dafür, dass ihm eine strafrechtliche Relevanz zumindest bewusst gewesen sei, folgerte das Gericht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil beide Angeklagten dagegen Revision beim Oberlandesgericht Dresden einlegten.

MDR (kav)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 20. März 2025 | 18:30 Uhr

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