Bundesverwaltungsgericht Ortsumgehung Flöha steht nur noch eine Prüfung im Weg
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19. Februar 2025, 12:01 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Sächsisch Naturschutzverbandes gegen den Weiterbau der Ortsumgehungsstraße Flöha weitgehend zurückgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist der entsprechende Planfeststellungsbeschluss überwiegend rechtmäßig.
Die Naturschützer hatten verhindern wollen, dass eine Brücke über das Flöhatal an der geplanten Stelle gebaut wird. Aus ihrer Sicht ist die Flussaue dort besonders schützenswert.
Wasserrechtliche Prüfung muss nachgeholt werden
Nach Auffassung der Verwaltungsrichter muss nun jedoch noch geprüft werden, ob die Einleitung von Straßenabwässern in die Zschopau mit dem sogenannten wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vereinbar ist. Erst wenn diese Prüfung erfolgt sei, könne der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt werden, hieß es.
Alle übrigen Einwände der Kläger, die unter anderem Verstöße gegen den Artenschutz, das Wasserrecht und den Klimaschutz betrafen, hatten vor dem Gericht keinen Erfolg.
Das Verfahren der Naturschützer gegen den Lückenschluss der Flöhaer Umgehungsstraße dauerte bereits zwölf Jahre.
MDR (tfr)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. Februar 2025 | 12:30 Uhr