Nach Fall Valeriia Wenn Kinder nicht in der Schule erscheinen - Pflichten von Lehrern und Eltern
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28. Juni 2024, 10:00 Uhr
Wenn morgens ein Platz im Klassenzimmer leer bleibt, steckt oft nichts Ernstes dahinter. Vielfach haben die Eltern ihr Kind wegen einer Erkrankung bei der Schule entschuldigt. Doch was ist, wenn dem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist? Im Fall der getöteten Valeriia aus Döbeln blieb die Mutter bis zum Nachmittag ohne eine Information von der Schule. Das müssen Eltern dazu wissen.
Inhalt des Artikels:
- Wann muss die Schule Eltern benachrichtigen, wenn das Kind fehlt?
- Wann müssen Eltern die Schule über das Fehlen ihres Kindes benachrichtigen?
- Wer hat die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg?
- Wer ist für die Meldekette an der Schule zuständig?
- Wird es nach dem Fall Valeriia strengere Vorschriften in Sachsen geben?
- Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen
Wann muss die Schule Eltern benachrichtigen, wenn das Kind fehlt?
Die Eltern sind bei unentschuldigtem Fehlen ihres Kindes bis spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde zu informieren beziehungsweise nachzufragen, ob eine Entschuldigung versäumt wurde. Die Voraussetzung ist, dass die Schulen die aktuellen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten vorliegen haben und die Eltern bei einem Anruf auch an das Telefon gehen.
Wann müssen Eltern die Schule über das Fehlen ihres Kindes benachrichtigen?
Bis zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde müssen die Eltern ihr Kind entschuldigen.
Wer hat die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg?
Nach der Sächsischen Schulordnung für Grundschulen erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Schule auf den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen, einschließlich Pausen und Freistunden mit einer angemessenen Zeit vor deren Beginn und nach deren Beendigung. Die Aufsicht wird demnach durch den Schulleiter, die Lehrer und die sonstigen mit der Aufsicht betrauten Personen ausgeübt. Die Schulleitung erstellt einen Aufsichtsplan.
Demnach umfasst die Aufsichtspflicht der Eltern auch den Schulweg.
Gilt die Meldekette für alle Schulen in Sachsen gleich?
Ja, es liegen dazu eine Verwaltungsvorschrift und ein Erlass vor. Diese beschreiben die betriebliche Praxis an Schulen. Eine genaue Vorschrift, wie die Meldekette auszusehen hat, wird das Landesamt für Schule und Bildung nicht erstellen, weil die Schulen innerhalb ihrer Strukturen sehr individuell organisiert sind. In jedem Fall muss die Schule aber eine Information an die Eltern herausgegeben.
Wer ist für die Meldekette an der Schule zuständig?
Die Organisation der Meldeketten liegt in der Verantwortung der Schulleitung.
Wird es nach dem Fall Valeriia strengere Vorschriften in Sachsen geben?
Einer Sprecherin der sächsischen Schulbehörde Lasub zufolge will die Behörde dieses Thema Meldekette nochmals in den Schulleiter-Auftaktveranstaltungen thematisieren, um mögliche Unsicherheiten auszuräumen. Demnach haben alle Schulen im Freistaat Sachsen diese zwar verinnerlicht, doch seien Einzelfälle von Versäumnissen wie im Fall Valeriia in einer Döbelner Grundschule nicht auszuschließen.
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen
Quellen: Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung (Lasub), Vorschriften-Portal Revosax
MDR (wim)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 27. Juni 2024 | 13:30 Uhr
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