Chemnitz Verurteilter Syrer im Fall Daniel H.: Keine Abschiebung nach Haftentlassung
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24. Januar 2025, 16:57 Uhr
Der Syrer Alaa S., der im August 2018 gemeinsam mit einem weiteren Mann den Deutsch-Kubaner Daniel H. in Chemnitz mit einem Messer getötet hat, wird vorerst nicht nach Syrien abgeschoben. Das teilte eine Sprecherin der Landesdirektion Sachsen am Freitag auf Anfrage von MDR SACHSEN mit.
Betroffener unterliegt Abschiebungsverbot
Die Sprecherin verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. September 2021, wonach der Betroffene einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz unterliegt. "Dieses Abschiebungsverbot gilt in Entsprechung von Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte unabhängig der begangenen Straftat", hieß es weiter.
Weitere Fragen zum Fall Alaa S., unter anderem nach seinen Auflagen und Aufenthaltsort, wollte die Landesdirektion unter Berufung auf den Datenschutz nicht beantworten.
Vorzeitige Haftentlassung wegen positiver Sozialprognose
Anfang der Woche war bekannt geworden, dass Alaa S. vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart bestätigte auf Anfrage von MDR SACHSEN, dass es einen entsprechenden Beschluss gebe, dem eine positive Sozialprognose des Verurteilten Syrers Alaa S. zu Grunde liege. Die vorzeitige Entlassung sei mit Auflagen, wie Meldepflicht und Bewährungshilfe verbunden, hieß es weiter. Nähere Angaben dazu, wann und wo Alaa S. aus der Justizvollzuganstalt entlassen wird oder ob das bereits geschehen ist, machte die Oberstaatsanwältin auch auf Nachfrage nicht.
Zweiter Tatverdächtige weiter flüchtig
Das Strafgesetzbuch ermöglicht die Aussetzung des Strafrestes, wenn mindestens zwei Drittel der verhängten Strafe verbüßt sind. "Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind", steht im Strafgesetzbuch.
Alaa S. wurde wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der mutmaßliche Tatbeteiligte, ein Iraker, konnte bislang nicht gefasst werden.
Stadtfest abgebrochen, Neonazi-Aufmärsche und Negativ-Schlagzeilen
Die Tat geschah am Rande des Chemnitzer Stadtfestes im August 2018, das daraufhin abgebrochen wurde. Nach der Tat kam es in der Stadt zu massiven Protesten, bei denen Bürger Seite an Seite mit Neonazis und Fußball-Hooligans demonstrierten. Chemnitz war durch diese Demonstrationen und fremdenfeindliche Übergriffe international in die Schlagzeilen geraten.
Die Bundesregierung sprach nach den Kundgebungen in Chemnitz von "Hetzjagden". Dieser Begriff löste eine mediale und politische Debatte aus. Auch aus der CDU kam Widerspruch, so vom damaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen. Der bezweifelte die Echtheit eines Videos, auf dem zu sehen war, wie Migranten in Chemnitz gejagt werden. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte, in Chemnitz habe es keine Hetzjagd gegeben. Recherchen kamen später mehrheitlich zum Schluss, dass das Video authentisch ist.
MDR (lam)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. Januar 2025 | 17:30 Uhr