Urteil Geld
Eine Partei darf laut Verwaltungsgericht Chemnitz nicht an der politischen Betätigung durch den Entzug von Bankdienstleistungen gehindert werden. (Symbolfoto) Bildrechte: IMAGO / Alexander Limbach

Urteil Sparkasse Chemnitz muss Konto für rechtsextreme Partei führen

27. Februar 2025, 17:03 Uhr

Die Sparkasse Chemnitz muss den "Freien Sachsen" ein Konto gewähren. Einen Rechtsstreit dagegen hat das Kreditinstitut nun endgültig verloren. Die Bank nutzt die Gebühren des unliebsamen Kunden jedoch für Projekte, die Vielfalt und Demokratie fördern – zuletzt für eine Initiative für queere Migranten.

Die Sparkasse Chemnitz darf der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" kein Konto verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden. Über das Urteil hat das Kreditinstitut am Donnerstag informiert. Die Sparkasse hatte sich seit 2021 gegen die Kontoeröffnung gewehrt.

Den Schritt hatte das Geldinstitut mit dem Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden begründet und auf das Parteiprogramm der Freien Sachsen verwiesen, das die Grundrechte der Mitarbeiter und Kunden massiv bedrohe. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Verweigerung des Kontos nicht zulässig sei.

 Auf dem unbesetzten Richterpult im Verwaltungsgericht Chemnitz stehen Gesetzbücher und ein Mikrofon, an der Wand hängt das Wappen des Freistaats Sachsen
Laut Verwaltungsgericht Chemnitz darf die Sparkasse den "Freien Sachsen" kein Konto verweigern. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Matthias Vollmer


Gericht: Chancengleichheit für rechtsextrem eingestufte Partei geht vor

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht Teile des Parteiprogramms der Freien Sachsen als "völlig unseriös". Es stellte fest, dass die Sparkasse sich erst dann auf den Schutz ihrer Mitarbeiter berufen könne, wenn konkrete Maßnahmen gegen sie unmittelbar bevorstünden.

Die Sparkasse Chemnitz hatte sich von Anfang an gegen die Kontoeröffnung gewehrt, da das Parteiprogramm unter anderem vorsieht, Menschen, die außerhalb von Sachsen geboren wurden, "geregelt in ihre Heimatländer zurückzuführen", insbesondere Menschen aus anderen Bundesländern sind in dem Programm aufgeführt, wie zum Beispiel "Verwaltungsleute, Richter und Journalisten aus dem Westen".

Dennoch sei die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an die Rechtsprechung gebunden und müsse der Partei den Zugang zu einem Konto gewähren.

Junge Leute stehen mit der Regenbogenfahne über den Schultern auf einem Platz in Chemnitz.
Im vergangen Jahr hat die Sparkasse Chemnit mit den Kontoführungsgebühren der "Freien Sachsen" queere Migrantinnen und Migranten unterstützt. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Anett Linke
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Queere Migranten mit Geldern der Freien Sachsen unterstützt

Die Sparkasse Chemnitz betont, dass sie keine freiwillige Geschäftsbeziehung mit den "Freien Sachsen" wünsche. "Das Parteiprogramm bedroht massiv die Grundrechte unserer Mitarbeiter und Kunden", erklärte Sparkassensprecher Sven Mücklich.

Die von der Partei gezahlten Kontoführungsgebühren sollen daher laut Sparkasse weiterhin gezielt an Projekte gespendet werden, die sich für Vielfalt und Demokratie einsetzen. 2024 sei damit eine Initiative für queere Migranten unterstützt worden.

MDR (kav)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 27. Februar 2025 | 14:30 Uhr

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