Citybahn C14 in Chemnitz
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Tarifstreit Lokführer-Gewerkschaft verliert Gerichtsstreit mit der City-Bahn

11. Juni 2024, 04:55 Uhr

13 Streiks hat es bislang im aktuellen Tarifstreit zwischen der City-Bahn Chemnitz und GDL gegeben. Die Leidtragenden waren dabei auch oft Schüler und Kinder, die nicht zur Schule oder nicht zurück nach Hause kamen. Um den Schülerverkehr abzusichern, war das Bahnunternehmen vor Gericht gezogen. Dort konnte es auch in zweiter Instanz punkten.

Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht gescheitert. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montagabend. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern. Das heißt, an Schultagen soll der Schülerverkehr morgens und nachmittags rollen – sofern die Streiks nicht mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.

Zweite Instanz bestätigt wesentliche Teile des Arbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht habe die Entscheidung der Vorinstanz nur mit Blick auf den Personaleinsatz während des Notdienstes und der Ankündigung der Streiks abgeändert, so die Gerichtssprecherin. Die genaue Urteilsbegründung werde in zwei bis drei Wochen vorliegen. Die GDL hatte die City-Bahn mit mehr als einem Dutzend teils sehr kurzfristigen Streiks überzogen und will so eine Vereinbarung zur 35-Stunden-Woche erzwingen, wie sie die auch mit anderen Tarifpartnern wie der Bahn und Transdev geschlossen hat.

Wegen Streiks oft keine Schülerbeförderung

Das kommunale Unternehmen City-Bahn, das mehrere Linien im Raum Chemnitz betreibt, hatte sich mit einer einstweiligen Verfügung im Mai ans Arbeitsgericht Chemnitz gewandt. Damit sollte der Schülerverkehr von weiteren Streiks verschont bleiben. Laut City-Bahn fahren täglich rund 1.800 Kinder und Jugendliche mit den Linien, um zur Schule und wieder nach Hause zu kommen. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hatte die Lokführer-Gewerkschaft Berufung eingelegt.

City-Bahn kritisiert Gerichtsabwägung

Dass künftig bei einer viertägigen Streikankündigungsfrist wieder der Schülerverkehr bestreikt werden kann, kritisiert die City-Bahn in einer Mitteilung. "Im Ergebnis der Abwägung wird damit das Grundrecht auf Streik - von kleinen Einschränkungen abgesehen - höher als das Grundrecht der Schüler auf Bildung und sicheren Schulweg eingeordnet", meinte Sprecher Falk Ester.

MDR (kk)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 10. Juni 2024 | 21:00 Uhr

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