Drohende Abschiebung Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie Pham: Kritik an Ausländerbehörde Chemnitz

10. März 2023, 13:38 Uhr

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Doch die Chancen auf einen Verbleib des Vietnamesen Pham Phi Son in Chemnitz schwinden. Die Ausländerbehörde Chemnitz wird wohl keinen Aufenthalt aus humanitären Gründen bewilligen. Diese Haltung kritisiert der Sächsische Flüchtlingsrat.

Der mit seiner Familie von Abschiebung bedrohte Vietnamese Pham Phi Son aus Chemnitz kann nicht auf eine positive Entscheidung der Ausländerbehörde Chemnitz hoffen. Für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen lägen weiterhin keine Grundlagen vor, sagte Stadtsprecher Matthias Nowak und bestätigte damit einen Bericht der "Freien Presse".

"Eine solche Erlaubnis wird normalerweise nur dann erteilt, wenn im Rückblick auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre Integrationsleistungen ersichtlich sind", so Nowak. Zu Integrationsleistungen gehören unter anderem Sprachkurse, Berufstätigkeit oder auch ehrenamtliches Engagement. Die Stadt helfe dem Vietnamesen, die Integrationsleistungen zu erbringen. Eine Entscheidung könne aber nur die Härtefallkommission fällen. Dort war der Vietnamese allerdings schon zwei Mal gescheitert.

Der Fall Pham Phi Son - Pham Phi Son ist bereits 1987 als Vertragsarbeiter aus Vietnam in die DDR gekommen. Seit dem Jahr 2011 hatte er eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

- Fünf Jahre später überschritt er mit einem neunmonatigen Aufenthalt in Vietnam die Frist für Auslandsaufenthalte. Diese beträgt nur sechs Monate. Daraufhin entzog ihm die Chemnitzer Ausländerbehörde sämtliche Aufenthaltsrechte.
- Pham klagte dagegen, unterlag aber in einem Prozess.
- Auch die Sächsische Härtefallkommission entschied sich 2018 und erneut im Februar 2023 gegen ihn.

- Von einer Abschiebung betroffen wären auch seine Frau und seine sechs Jahre alte Tochter Emilia, die in Deutschland geboren wurde.
- Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. In einer Petition verlangten mehr als 80.000 Menschen ein Bleiberecht für die Familie.

Sächsischer Flüchtlingsrat geschockt

Der Sächsische Flüchtlingsrat zeigt sich empört über dieses Vorgehen. "Wir sind absolut geschockt", sagte Pressesprecher Dave Schmidkte. "Der Paragraph, der von der Stadt zitiert wird, bietet einen sehr großen Ermessensspielraum. Dieser wird aber von der Ausländerbehörde nicht genutzt." In anderen Bundesländern hätte es längst eine Entscheidung zu Gunsten der Familie gegeben, ist sich Schmidtke sicher.

Das ist Behörden-Ping-Pong, das auf dem Rücken der Familie ausgetragen wird.

Dave Schmidtke Pressesprecher Sächsischer Flüchtlingsrat

"Beide arbeiten bei einem Catering-Unternehmen, kümmern sich um ihr Kind und machen einen Sprachkurs", sagt er. "Was sonst soll die Familie noch machen?" Zwar seien beide noch in der Probezeit bei ihrem Arbeitgeber, dieser habe aber bereits signalisiert, sie auch darüber hinaus beschäftigen zu wollen. Eine erneute Befassung der Härtefallkommission mit dem Fall der Familie sieht Schmidtke als sehr unwahrscheinlich an. An den Voraussetzungen hätte sich nichts geändert. "Das ist Behörden-Ping-Pong, das auf dem Rücken der Familie ausgetragen wird", sagt er.

Gerichtsverhandlung und Termin bei Ausländerbehörde am Montag

Am Montag, 13. März, hat die Familie einen Termin bei der Ausländerbehörde in Chemnitz. "Eigentlich sollten dort mögliche Voraussetzungen für eine positive Entscheidung diskutiert werden", erklärte Schmidtke. "Das jetzt vorab, ohne mit der Familie gesprochen zu haben, öffentlich kommuniziert wird, dass es eigentlich keine Chance gibt, ist unerhört." Außerdem muss sich Pham Phi Son am Montagnachmittag in Chemnitz vor Gericht verantworten. Ihm werden unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt vorgeworfen, teilte das Amtsgericht Chemnitz am Freitag mit. Der Strafbefehl stamme bereits vom September 2022.

MDR (ali/rha)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 09. März 2023 | 11:30 Uhr

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