Gesetzesänderung Forstminister Schulze: Für Windräder im Wald müssen keine Bäume gefällt werden

14. Juni 2024, 10:03 Uhr

Windräder können in Sachsen-Anhalt künftig auch in Wäldern errichtet werden. Der Landtag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, durch die das Land die Flächenziele für Windkraft erreichen soll. Forstminister Sven Schulze (CDU) sagte Bäume müssten für die Windräder nicht gefällt werden. Es gelte nun, geeignete regionale Konzepte dafür zu finden.

In Sachsen-Anhalt können Windräder künftig auch in Wäldern errichtet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der schwarz-rot-gelben Koalition beschlossen. Wo das konkret erfolgen könnte, soll vor Ort in den regionalen Planungsgemeinschaften entschieden werden.

Sachsen-Anhalts Forstminister Sven Schulze (CDU) wies gegenüber MDR AKTUELL aufkommende Bedenken zurück. Es sei nicht das Ziel, für Windanlagen Bäume zu fällen. In den Wäldern gebe es wegen Trockenheit und Borkenkäfern zahlreiche Schadflächen, wo es schon heute keine Bäume mehr gebe, die genutzt werden könnten. Dabei könnten die Energieanlagen gerade für private Waldbesitzer auch eine Einnahmequelle sein, die helfe, Wälder wieder aufzuforsten.

Insgesamt sei es nicht einfach, die Lösungvorschläge, die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kämen, umzusetzen. Trotzdem sei das Projekt nicht zum Scheitern verurteilt. Es gelte nun, auf regionaler Ebene Wege zu finden, das Projekt auf geeignete Weise umzusetzen.

In anderen Bundesländern bereits möglich

Andere Länder zeigten bereits, dass Windanlagen im Wald möglich seien, sagte die landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elrid Pasbrig. Um die Flächenziele zum Ausbau der Windkraft zu erreichen, könnten damit künftig auch Waldgebiete einbezogen werden. Die Windkraftanlagen könnten zum Beispiel auch zu neuen Einnahmemöglichkeiten für Waldbesitzer führen, um etwa Aufforstungen zu finanzieren, so Pasbrig.

Mehrere Abgeordnete verwiesen in der Debatte im Parlament auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern gekippt. Da auch in Sachsen-Anhalt bisher ein pauschales Verbot galt, war die Gesetzesänderung nötig.

Kathrin Tarricone (FDP) sagte, der Gesetzgeber könne definieren, wo Anlagen nicht errichtet werden dürfen, beispielsweise in Schutzgebieten. Alexander Räuscher (CDU) verwies darauf, dass die regionalen Planungsgemeinschaften und damit die Menschen vor Ort über den konkreten Ausbau der Windkraft entscheiden würden.

Mehrere Regionen in Sachsen-Anhalt müssen Flächen für Windräder freigeben

Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind bis zum Jahr 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein. Im Harz sollen damit die naturräumlichen und morphologischen Bedingungen und auch das Vorkommen geschützter Arten wie des Rotmilans berücksichtigt werden.

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dpa, MDR (Maren Wilczek, Leonard Schubert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 12. Juni 2024 | 19:00 Uhr

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