Polizeistreife auf dem Christkindlmarkt am Marienplatz 1 min
Der Polizei in Sachsen-Anhalt soll erlaubt werden, auf Weihnachtsmärkten anlasslos Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber
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MDR SACHSEN-ANHALT Di 12.11.2024 07:00Uhr 00:34 min

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Mehr Befugnisse für Polizei Landesregierung: Polizei wird Weihnachtsmarkt-Besucher scharf kontrollieren

13. November 2024, 09:01 Uhr

Zusätzliche Befugnisse für Polizisten sollen die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt erhöhen. Dafür hat die Landesregierung am Dienstag eine Verordnung erlassen, die es Einsatzkräften ermöglicht, Besucher anlasslos zu kontrollieren. So soll das Waffen- und Messerverbot durchgesetzt werden.

In Sachsen-Anhalt müssen sich Besucher von Weihnachtsmärkten in diesem Jahr auf umfassende Personen- und Taschenkontrollen einstellen. Eine entsprechende Verordnung hat die Landesregierung bei ihrer Kabinettsitzung am Dienstag beschlossen.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte: "Auf Weihnachtsmärkten wird die Landespolizei die Einhaltung von Waffen- und Messerverboten kontrollieren. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke ohne besonderen Anlass kontrolliert werden." Die Ministerin bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Kontrollen. "Sie dienen der Sicherheit von uns allen", so Zieschang weiter.

Waffen- und Messerverbot soll durchgesetzt werden

"Mein Appell an alle Bürger lautet: Lassen Sie Messer – und sei es ein noch so kleines Taschenmesser – zu Hause." Von der neuen Regelung werden demnach Messer jeglicher Art betroffen sein. Auch kleine Messer sind grundsätzlich verboten. Zudem ist geplant, dass die Landespolizei sichtbar Präsenz zeigen soll.

Bei Verstoß bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Die Kontrollen sollen demnach vor allem an den Hauptzugängen der Weihnachtsmärkte stattfinden. Wer Waffen oder Messer bei sich trage, müsse mit einem Strafverfahren rechnen. Zudem seien Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Auch Händler auf den Märkten sind von der neuen Verordnung betroffen: Sollten sie Messer verkaufen wollen, müssen diese sich beispielsweise in der Originalverpackung befinden und dürfen nicht "zugriffsbereit" transportiert werden.

Das Messer- und Waffenverbot soll nicht nur auf Weihnachtsmärkten, sondern auch bei allen anderen öffentlichen Veranstaltungen gelten – also bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, sowie bei Theater-, Kino- und Discobesuchen.

Gesetzesänderung ermöglicht Kontrollen

Grundlage für die neue Verordnung ist ein Gesetz, das der Bundestag im Oktober beschlossen hatte. Dabei handelt es sich um ein Bündel aus Gesetzen, das unter anderem ein strengeres Waffenrecht und Messerverbote vorsieht. Es war nach dem Anschlägen in Wolmirstedt und Solingen auf den Weg gebracht worden.

"Die neuen bundesgesetzlichen Möglichkeiten werden wir nutzen. Die Landespolizei wird zukünftig flächendeckend kontrollieren und damit Waffen- und Messerverbote gezielt durchsetzen", kündigte Innenministerin Zieschang weiter an.

In Sachsen-Anhalt sind für die Einhaltung des Waffengesetzes grundsätzlich die Waffenbehörden zuständig. Um aber schon bei den Weihnachtsmärkten "handlungsfähig" zu sein, hat sich das Ministerium von Tamara Zieschang (CDU) entschieden, diese Aufgabe zunächst allein auf die Polizeiinspektionen zu übertragen.

Mehr zum Thema Sicherheit und Weihnachtsmärkte in Sachsen-Anhalt

MDR (Jochen Müller, Susanne Liermann, Hannes Leonard) | Erstmals veröffentlicht am 12.11.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. November 2024 | 16:00 Uhr

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