Klötze Getötete Kezhia: Urteil gegen Familienvater rechtskräftig
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04. Juli 2024, 15:07 Uhr
Das Urteil im Fall der getöteten Kezhia aus Klötze ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision des verurteilten Mörders als unbegründet zurückgewiesen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Stendal. Es hatte den Mann im Januar zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Der Familienvater hatte die 19-Jährige im Frühjahr 2023 mit 32 Messerstichen getötet und in Niedersachsen vergraben.
Das Urteil gegen den Mann aus Klötze (Altmarkkreis Salzwedel), der im März 2023 die 19-jährige Kezhia getötet hatte, ist rechtskräftig. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT hat der Bundesgerichtshof in Leipzig die Revision des Angeklagten am 26. Juni als unbegründet zurückgewiesen.
Das war die letzte Instanz, die angerufen werden konnte. Der Verurteilte muss nun lebenslang ins Gefängnis. Wie es von der Staatsanwaltschaft Stendal am Donnerstag hieß, soll er seine Strafe gemäß des Vollstreckungsplans des Landes in der Justizvollzugsanstalt Burg (Jerichower Land) absitzen.
Urteil: Lebenslange Haft für heimtückischen Mord
Das Gericht hatte den 42-jährigen Familienvater Ende Januar wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Verlauf des Prozesses gestanden, die junge Frau getötet zu haben. Mit 32 Messerstichen soll er sie getötet, danach verbrannt und in der Nähe von Wolfsburg in einer Kiesgrube vergraben haben. Die beiden sollen eine Beziehung gehabt haben.
Nach der vermissten Frau war wochenlang gesucht worden. Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt.
MDR (Anne Gehn-Zeller, Katharina Häckl)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Juli 2024 | 13:30 Uhr