Prozessauftakt Mordprozess um tote Kezhia aus Klötze: Anklageschrift verlesen

19. September 2023, 15:54 Uhr

Der erste Verhandlungstag im Mordprozess um den Tod der 19-jährigen Kezhia aus Klötze war am Dienstag nach rund 30 Minuten beendet. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklageschrift verlesen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe regungslos wahrgenommen.

Am Landgericht Stendal hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen Mann begonnen, der die 19-jährige Kezhia aus Klötze im Altmarkkreis Salzwedel getötet haben soll. Der erste Tag vor Gericht dauerte nur rund 30 Minuten. Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklage. Mitte August hatte das Gericht die Anklage zugelassen.

Der Angeklagte soll laut Anklage am 4. März 2023 mit der 19 Jahre alten Kezhia H., mit der er über Jahre eine außereheliche "intime Beziehung" gehabt haben soll, in einem Lieferwagen in einen Wald im Landkreis Gifhorn gefahren sein.

Nach dem Sex erstochen

Dort soll es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sein. In dessen Verlauf oder unmittelbar danach soll der Angeklagte seinem Opfer mit einem "messerähnlichen Gegenstand" völlig überraschend 32 Stichverletzungen zugefügt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Kezhia aufgrund der Verletzungen innerhalb weniger Minuten an Herzkreislaufversagen und Blutverlust gestorben ist. Der Angeklagte soll die Leiche nach der Tat zunächst auf einer Mülldeponie zwischengelagert und später in einem Kieswerk verbrannt und die Überreste vergraben haben.

Nebenklägerin fordert Schmerzensgeld

Die Leiche war anhand von Zeugenaussagen und Fahrzeugdaten gefunden worden. Die 19-jährige Frau war zuvor sieben Wochen lang vermisst worden. Der damals 42-Jährige wurde schnell verdächtigt, doch es hatte keine Leiche und kein Geständnis gegeben.

Die Mutter der ermordeten Kezhia tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie war am Dienstag nicht zum Prozessauftakt gekommen. "Für meine Mandantin ist das ein sehr schwerer Weg", sagte der Vertreter der Nebenklage, Holger Stahlknecht. Als Zeugin werde sie in dem Verfahren noch vernommen.

Für den Fall einer Verurteilung wegen Mordes sieht das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Sollte die Kammer auf Totschlag erkennen, müsste der Angeklagte mit einer Strafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen.

dpa, MDR (Julia Heundorf, Moritz Arand, Mario Köhne) | erstmals veröffentlicht am 11. August 2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. September 2023 | 05:30 Uhr

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