Statistik vorgestellt Mehr Fälle von Scharlach und Keuchhusten in Sachsen-Anhalt
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24. Juli 2023, 19:31 Uhr
Im ersten Halbjahr 2023 sind in Sachsen-Anhalt mehr Menschen an Keuchhusten und Scharlach erkrankt, als im Vorjahreszeitraum. Dafür wird unter anderem das Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen verantwortlich gemacht.
- Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben mehr Fälle von Keuchhusten und Scharlach registriert.
- Der Wegfall der Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie wird für den Anstieg verantwortlich gemacht.
- Bei Scharlacherkrankungen besteht zudem keine Übermittlungspflicht, sodass die Dunkelziffer höher sein könnte.
Die Zahlen der Scharlach- und Keuchhustenerkrankungen in Sachsen-Anhalt sind im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen.
Bis zum 24. Juli sind 2.696 Scharlachfälle von den Gesundheitsämtern übermittelt worden, teilte das Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) mit. Im gleichen Zeitraum vergangenen Jahres waren es nur 127 gewesen. Die Zahl der Fälle ist den Angaben zufolge auch deutlich höher als vor der Pandemie. Zuvor hatte die "Magdeburger Volksstimme" darüber berichtet.
Nach Angaben des LAV sind die Fallzahlen bei Keuchhusten in Sachsen-Anhalt ebenfalls gestiegen. Dem LAV wurden von den Gesundheitsämtern in Sachsen-Anhalt bisher 137 Keuchhustenfälle übermittelt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 22 Fälle. Die Fallzahlen, die bislang im Jahr 2023 erfasst wurden, liegen jedoch deutlich unter dem Niveau vor der Pandemie.
Keuchhusten-Fallzahlen liegen noch unter Vor-Corona-Niveau
Wesentlich für die Zunahme der Fälle sei der Wegfall von Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach der Pandemie, sagte ein Sprecher des Verbraucherschutzamtes am Montag. Die Maßnahmen hätten insgesamt weniger Infektionen zugelassen.
Bei den Fallzahlen müsse zudem beachtet werden, dass es bei Scharlacherkrankungen keine Übermittlungspflicht vom Gesundheitsamt an die Landesstelle gibt, so der Sprecher weiter. Zwar müssen Schulen und Kitas das jeweilige Gesundheitsamt über Fälle informieren, eine Weitergabepflicht an das LAV besteht aber nicht. Fälle von Keuchhusten sind den Angaben zufolge jedoch meldepflichtig.
In der Bundesrepublik bestand bis 1954 eine Impfpflicht für Scharlach. In der DDR waren im Laufe der Zeit verschiedene Impfungen für Kinder und Jugendliche verpflichtend, etwa gegen Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten sowie Masern.
Was ist Scharlach? Scharlach wird durch sogenannte Streptokokken-Bakterien übertragen und kann theoretisch das ganze Jahr über auftreten. Besonders anfällig dafür sind Kinder zwischen drei und 14 Jahren. Der klassische Übertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Symptome sind hohes Fieber und starke Halsschmerzen, die schlagartig auftreten. Typisch sind auch eine tiefrot gefärbte Zunge, eine sogenannte "Himbeerzunge", sowie eitrige Belege auf den Mandeln. Seit Einführung von Antibiotika gibt es keine Impfung mehr gegen Scharlach.
Was ist Keuchhusten? Keuchhusten ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege – übertragen durch Tröpfchen, also durch Husten, Niesen oder Sprechen durch infizierte Personen innerhalb eines Abstands von einem Meter. Die Inkubationszeit dauert etwa anderthalb Wochen, danach bleibt die Krankheit mehrere Wochen. Klassische Symptome sind nach anfänglichem Erkältungshusten stärker werdende anfallsartige Hustenattacken. Sie können vor allem nachts auftreten und bis zum Erbrechen führen. Fieber tritt eher nicht auf. Für Kinder gibt es einen Sechsfachimpfstoff, der in drei Teilimpfungen ab dem zweiten Monat verabreicht wird. Eine einmalige Impfung für Erwachsene wird empfohlen.
dpa, MDR (Hannes Leonard, André Plaul)
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