Sondereinsatz Tödlicher SEK-Einsatz in Schönebeck: Innenministerium berichtet im Landtag
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24. April 2025, 07:48 Uhr
Die Aufarbeitung eines tödlichen SEK-Einsatzes im März in Schönebeck im Salzlandkreis geht weiter. Dabei war ein Afghane von Beamten erschossen worden. Am Donnerstag will das Innenministerium im Landtag über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichten.
Der tödliche Polizeieinsatz in Schönebeck (Salzlandkreis) vom März soll am Donnerstag Thema im Innenausschuss des Landtages werden. Wie die Landtagsverwaltung mitteilte, steht der Vorfall auf Bitten des Innenministeriums des Landes auf der Tagesordnung. Demnach will das Ministerium über den Einsatz informieren.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 26-jähriger Afghane einen anderen Mann und die Polizei am 7.März in Schönebeck mit einem Messer bedroht. Daraufhin schossen Beamte eines Spezialeinsatzkommandos auf den Tatverdächtigen. Er starb später im Krankenhaus. Seitdem laufen die Ermittlungen. Wie die Polizei wenige Tage nach dem Einsatz auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, war der Tote bis auf seine illegale Einreise bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
Laut einem Bericht der "Volksstimme", die zuerst über den Einsatz berichtet hatte, hatten die SEK-Kräfte drei Warnschüsse abgegeben, ehe sie auf den Verdächtigen schossen. Die Polizei schrieb in ihrer Mitteilung vom März dazu: "In der Folge kam es [...] zur Schussabgabe auf den Tatverdächtigen." Eine Polizeisprecherin sagte MDR SACHSEN-ANHALT dazu, sie könne die Warnschüsse nicht bestätigen. Eine Anwohnerin berichtete MDR SACHSEN-ANHALT, dass sie nachts von Schüssen geweckt worden sei.
Asylantrag im Februar 2023 gestellt
Der Afghane war laut dem Ausländerzentralregister am 1. November 2022 nach Deutschland eingereist, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Er war demnach zunächst in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes untergebracht und wurde im Februar 2023 in den Salzlandkreis verteilt. Zuletzt habe er in Schönebeck gewohnt.
Der Mann hatte den Angaben zufolge am 13. Februar 2023 einen Asylantrag gestellt. Dieser sei im Februar 2024 abgelehnt worden, zugleich wurde ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan festgestellt. Daraufhin habe die Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zum 22. Februar 2025 ausgestellt. Auf einen Antrag auf Verlängerung hin gab es eine bis zum 30. Juni 2025 befristete sogenannte Fiktionsbescheinigung. Sie weist ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nach.
Einsatz der Schusswaffe eher selten
Dass Polizisten ihre Waffe gezielt auf Menschen richten, geschieht in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Innenministeriums selten. Laut Statistik war dies im Jahr 2024 insgesamt 13 Mal der Fall. In elf Fällen nahmen die Beamten demnach die sogenannte entschlossene Schieß-Stellung ein, weil ihr Gegenüber etwa Messer, Äxte, Armbrüste oder Gegenstände, ähnlich einer Schusswaffe hatte – geschossen wurde dabei aber nicht.
MDR (Tatiana Gropius, Engin Haupt, Kalina Bunk, Felix Fahnert, Anne Gehn-Zeller, Mario Köhne); dpa | Zuerst veröffentlicht am 7. März 2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. März 2025 | 05:30 Uhr