Ein Mann entfernt zu Demonstrationszwecken eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel, bei einm Probanden. 1 min
Die Polizei zählt in Sachsen-Anhalt aktuell weniger als zehn Gefährder. Mehr dazu im Audio. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Arne Dedert
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MDR SACHSEN-ANHALT Do 24.04.2025 08:15Uhr 00:27 min

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Zahlen des Innenministeriums Weniger als zehn "Gefährder" in Sachsen-Anhalt

24. April 2025, 08:43 Uhr

Als "Gefährder" gelten Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie eine politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen werden. In Sachsen-Anhalt hat die Polizei derzeit weniger als zehn solcher "Gefährder" auf dem Zettel. Der Attentäter von Magdeburger war kein "Gefährder".

In Sachsen-Anhalt hat die Polizei aktuell weniger als zehn Menschen als sogenannte "Gefährder" eingestuft. Das teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Weitergehende Angaben, etwa wie sich die Zahl in den vergangenen Jahren entwickelt hat, seien nicht valide möglich, sagte eine Sprecherin.

Die Zahl in Sachsen-Anhalt fluktuiere mit Ein- und Ausstufungen. Auch zu einzelnen Fällen machte das Innenministerium keine Angaben. "Gefährder" können eng überwacht werden, beispielsweise mit einer Fußfessel, offenen oder verdeckten Observationen. Zudem werden Analysen und Fallkonferenzen durchgeführt.

"Gefährder" "Gefährder" sind Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Zu ihnen können etwa Islamisten oder Rechtsextremisten zählen. Terroristische Straftaten stellen dabei laut dem Bundeskriminalamt die extremste Ausprägung dar.

Taleb A., der beim Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt hat, war nicht als "Gefährder" eingestuft. Das Ministerium erklärte dazu: "Die polizeifachlichen Voraussetzungen lagen dafür nach gegenwärtigem Kenntnisstand zu keinem Zeitpunkt vor". Die Sicherheitsbehörden hatten demnach keine konkreten Hinweise auf drohende politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Gefährderansprache bei Taleb A.

Die Polizei hatte zwar bei Taleb A. im Oktober 2024 eine Gefährderansprache vorgenommen. Diese Maßnahme hat jedoch nichts mit einer Einstufung als "Gefährder" zu tun, auch wenn ähnliche Begriffe verwendet werden. Hintergrund der Gefährderansprache war, dass Taleb A. seinen Rechtsanwalt sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht hatte.

Mit der Gefährderansprache will die Polizei signalisieren, dass sie einen potenziellen Straftäter im Blick hat und fordert ihn auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Es ging der Polizei dabei um die Gefahrenabwehr in einem Einzelfall. Taleb A. sollte als potenzieller Gefahrenverursacher ermahnt werden.

6.500 Gefährderansprachen in 2024

Eine solche Ermahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Betroffenen sollen auf mögliche Folgen ihres Verhaltens hingewiesen werden. Allein im Jahr 2024 hat die Polizei Sachsen-Anhalt rund 6.500 Gefährderansprachen durchgeführt.

dpa; MDR (Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. April 2025 | 08:00 Uhr

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