Stadt gegen Kommunalaufsicht Reerdigung: Kommunalaufsicht bremst Aschersleben bei Plänen für Bestattungsform
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20. Januar 2023, 17:00 Uhr
Eine neue Form der Bestattung – die Reerdigung – sorgt in Aschersleben für Streit zwischen der Stadt und dem Land. Während die Stadt ein ganzes Zentrum für Mitteldeutschland aufbauen will, pocht die Kommunalaufsicht auf das Bestattungsgesetz. Entscheiden muss jetzt die Landesregierung.
- Die Stadt Aschersleben ist im Clinch mit der Kommunalaufsicht. Grund ist eine neue Form der Beerdigung – die Reerdigung.
- Der Friedhofsleiter von Aschersleben hofft auf eine Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt, das Reerdigungen bisher verbietet.
- Die Debatte darüber wird seit einem Jahr geführt, das Sozialministerium arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf.
In Sachsen-Anhalt gibt es Streit um eine neue Bestattungsart. Es geht um die sogenannte Reerdigung. Dabei wird der Körper gemeinsam mit Pflanzen in einer Art Sarkophag von Mikroorganismen zu Erde zersetzt.
Nur Erd- und Feuerbestattungen erlaubt
Die Stadt Aschersleben hat diese Bestattungsform in ihre Friedhofssatzung aufgenommen, die Kommunalaufsicht hat die Satzung aber beanstandet. In dem schriftlichen Bescheid heißt es zur Begründung, die Reerdigung sei noch nicht im Bestattungsgesetz erfasst. Momentan seien nur Erd- und Feuerbestattungen gesetzlich erlaubt.
Aschersleben hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und will an dem Beschluss des Stadtrates festhalten. Oberbürgermeister Steffen Amme von der Wählerinitiative "Die Ascherslebener Bürger" (WIDAB) sagte MDR SACHSEN-ANHALT, das Vorhaben sei definitiv nicht vom Tisch. "Wir warten jetzt auf das positive Signal vom Land, so dass wir dann wirklich in die Umsetzung gehen können." Man müsse aber nochmal mit dem Land über eine Änderung des Bestattungsgesetzes ins Gespräch kommen.
Schwieriger Weg zur Genehmigung
Das Gesetz brauche eine Reform. Der Friedhofsleiter von Aschersleben, André Könnecke, hofft, dass die Reerdigung künftig im Gesetz steht. Könnecke ist auch Geschäftsführer des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. "Der etwas schwierigere Weg ist, unser bestehendes Bestattungsgesetz jetzt so auszulegen, dass man sagt: Okay, die Reerdigung ist eine Erdbeisetzung und damit eben doch jetzt schon genehmigungsfähig." Vielleicht könne man sich dazu durchringen. "Aufgeben ist auf jeden Fall keine Option für uns."
Die Landesregierung sieht die Reerdigung bisher nicht mit dem Bestattungsgesetz vereinbar. Auf eine Anfrage der Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Cornelia Lüddemann, heißt es: "Da im Ergebnis bei der sogenannten Reerdigung keine direkte Bestattung einer Leiche in einer Grabstätte in der Erde stattfindet, kann dieses Verfahren nicht als eine Erdbestattung gelten." Die Grünen hatten im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Kern eine Lockerung der Sargpflicht ist.
Neuer Gesetzesentwurf wird im Landtag debattiert
Die Debatte um eine Neufassung des Bestattungsgesetzes läuft seit etwa einem Jahr. Das Sozialministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetzentwurf. Die Grünen hatten die Landesregierung zuletzt aufgefordert, über den aktuellen Stand zu informieren. Fraktionschefin Lüddemann: "Die Novellierung des Bestattungsgesetzes Sachsen-Anhalt ist seit vielen Jahren überfällig und politisch wiederholt vereinbart bzw. angekündigt worden."
Dem Sozialministerium zufolge soll der Gesetzentwurf voraussichtlich am 24. Januar im Kabinett behandelt werden. Mögliche alternative Bestattungsformen würden im Zuge der parlamentarischen Anhörung diskutiert.
Reerdigung-Zentrum in Aschersleben
Das Berliner Unternehmen "Circulum Vitae" will auf dem Friedhof Aschersleben unterdessen ein Zentrum für die Reerdigung errichten. "Wir wollen ein sogenanntes Alvarium bauen, so nennen wir das Gebäude, in dem die Beerdigungen stattfinden", sagte Gründer Pablo Metz MDR SACHSEN-ANHALT. "Wir betten den Körper in einem speziellen Sarg auf Strohblumen und die Mikroorganismen, die in der Natur vorhanden sind, tun das, was im Wald passiert, und verwandeln den Körper innerhalb von 40 Tagen zu Erde."
Metz zufolge ist in Aschersleben Platz für mehrere Stufen des Ausbaus, um dem Bedarf im gesamten mitteldeutschen Raum gerecht zu werden. Nach Angaben der Stadtverwaltung gibt es bereits eine positive Voranfrage für den Bau. In Schleswig-Holstein gibt es ein Pilotprojekt zur Erprobung der Reerdigung.
MDR (Laura Sinem Hönes, Tom Gräbe, Sebastian Gall)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. Januar 2023 | 06:30 Uhr
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