Drohne
Das Überfliegen von Bundeswehrgelände mit Drohnen ist nach § 21 der Luftverkehrsordnung verboten. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Ermittlungen laufen Ungeklärte Drohnenflüge über Bundeswehrgelände in Altengrabow

08. Juni 2023, 18:53 Uhr

Spionage oder Tests von Hobbyfliegern: Über dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Altengrabow sind in diesem Jahr mehrfach Drohnen gesichtet worden. Solche Überflüge sind nach der Luftverkehrsordnung verboten. Es drohen Bußgelder.

In Sachsen-Anhalt ermittelt die Bundeswehr derzeit wegen ungeklärter Drohflüge über dem Truppenübungsplatz in Altengrabow (Jerichower Land). Wie ein Sprecher des Territorialen Kommandos der Bundeswehr Anfang der Woche MDR SACHSEN-ANHALT sagte, wurde in Altengrabow und Klietz in diesem Jahr eine mittlere einstellige Zahl von Vorfällen gemeldet. Bundesweit habe es im gleichen Zeitraum eine hohe zweistellige Zahl von Drohnen-Meldungen über Bundeswehr-Liegenschaften gegeben.

Die Bundeswehr habe deshalb einen Maßnahmenkatalog für alle Standorte in Deutschland erarbeitet. Mit dem Drohnenabwehrgewehr Effektor HP-47 werde versucht, die Drohne gezielt zu stören. Handelsübliche Drohnen würden dann entweder zum Piloten zurückkehren oder landen, so der Sprecher. Allerdings könnten nicht alle Drohnen mit der HP-47 bekämpft werden.

Überfliegen von Bundeswehrgelände verboten

Der Sprecher wies auch darauf hin, dass das Überfliegen von Bundeswehrgelände mit Drohnen nach § 21 der Luftverkehrsordnung verboten ist. Wer erwischt werde, müsse mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro rechnen.

MDR (Karin Roxer, Max Hensch, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. Juni 2023 | 17:30 Uhr

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