Krebserregender Müll Tonnenweise Asbest in Klein Wanzleben abgeladen
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10. Oktober 2024, 16:11 Uhr
In Klein Wanzleben in der Börde sind zwölf Asbest-Säcke illegal abgeladen worden. Laut Ordnungsamt handelt es sich um vier Tonnen krebserregenden Müll. Die Polizei ist informiert.
In Wanzleben in der Börde sind mehrere Tonnen Asbest-Müll entdeckt worden. Das bestätigte der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt, Kai Pluntke, MDR SACHSEN-ANHALT. Zuerst hatte die Volksstimme berichtet.
Asbest abgeladen: Polizei ist informiert
Pluntke zufolge hat das Ordnungsamt etwa vier Tonnen der krebserregenden Abfälle in Säcken nahe der Zuckerfabrik in Klein Wanzleben entdeckt. Es handle sich um zwölf "Big Bags" mit Asbestplatten.
Asbest Asbest ist im 20. Jahrhundert in Deutschland sehr oft beim Bauen eingesetzt worden. Das Material wurde jedoch 1993 verboten, weil es nachweislich krebserregend ist. Asbest ist robust und nicht brennbar, kann sich jedoch in feine Fasern zerteilen, die leicht eingeatmet werden können. So gerät der Stoff in die Lunge – und bleibt dort langfristig.
Asbest richtig entsorgen
Asbest gilt als gefährlicher Abfall – auch dann, wenn er nur einen Teil des Mülls ausmacht, etwa bei Abrissarbeiten. Deshalb sollte schon bei den Arbeiten auf den richtigen Schutz geachtet werden. Asbesthaltiger Müll muss in festen Kunststoffsäcken, etwa den sogenannten Big Bags, von anderem Abfall getrennt und entsprechend gekennzeichnet werden. Dann kann er in einer Deponie, die dafür zugelassen ist, entsorgt werden.
Quelle: Umweltbundesamt, Technische Regel für Gefahrstoffe 519
Die Abfallbehörde des Landkreises Börde werde den Müll noch am Donnerstag zu einer Deponie bringen, sagte Pluntke. Er rechne damit, dass die Entsorgung rund 1.000 Euro kosten werden. Auch die Polizei sei informiert.
Abladen von krebserregendem Müll kann schwer bestraft werden
"Für die illegale Entsorgung von krebserregenden Stoffen ist sicherlich mit einer Freiheitstrafe zu rechnen", sagte Pluntke. Laut Strafgesetzbuch kann solch ein "unerlaubter Umgang mit Abfällen" mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
MDR (Linus-Benedikt Zosel, Maren Wilczek)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 10. Oktober 2024 | 14:00 Uhr