Lehrer im Unterricht mit Schülern und Schülerinnen
In Sachsen-Anhalt müssen Lehrer eine Stunde mehr unterrichten. Dagegen klagen nun zwei Lehrer. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / photothek

Mehrarbeit wegen Unterrichtsausfall Lehrer klagen gegen eine Stunde Mehrarbeit

29. August 2023, 16:40 Uhr

Um dem Lehrermangel zu begegnen, müssen Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt seit einigen Monaten eine Stunde mehr unterrichten. Während die Landesregierung positive Effekte sieht, gibt es aus der Lehrerschaft Widerstand. Zwei Lehrer haben nun gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde geklagt.

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Seit mehreren Monaten müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde mehr pro Woche unterrichten, damit weniger Unterricht ausfällt. Dagegen gehen zwei Lehrer juristisch vor. Die zwei Normenkontrollverfahren seien seit dem 14. August beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anhängig, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeits-Kontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären.

"Die Antragsteller sind der Auffassung, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, weil bei der Anordnung der Vorgriffs-Stunde ohne Ausnahme sowohl gegen beamtenrechtliche als auch arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen werde", erklärte die Gerichtssprecherin. Zuvor hatte die "Magdeburger Volksstimme" (€) berichtet. Das Bildungsministerium hat MDR SACHSEN-ANHALT das Verfahren bestätigt.

Zusatz-Stunden landen auf Arbeitszeitkonto

Die sogenannte Vorgriffs-Stunde ist eine Maßnahme des Landes Sachsen-Anhalt, um die zuletzt stetig gesunkene Unterrichts-Versorgung zu verbessern. Lehrer unterrichten eine Stunde mehr pro Woche und können die Zeit auf einem Langzeitarbeits-Konto ansammeln, um sie später für eine längere Auszeit oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand zu nutzen. Sie können sich die Stunden aber auch auszahlen lassen.

Kürzlich stellte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) fest, dass die Maßnahme Wirkung entfalte. Das neue Schuljahr habe mit einer Schulform übergreifenden Unterrichts-Versorgung von rund 95,5 Prozent und damit mit einem besseren vorläufigen Wert als noch das vorige Schuljahr begonnen.

Entscheidung nicht vor November erwartet

Laut Oberverwaltungsgericht hat das Bildungsministerium bis Ende September Zeit für eine Stellungnahme. Offen ist, wann juristische Klarheit geschaffen wird. "Eine Entscheidung wird nicht vor November 2023 erwartet; ein genauer Zeitpunkt kann leider nicht mitgeteilt werden", so die Sprecherin.

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MDR (Mario Köhne), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. August 2023 | 08:00 Uhr

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