Landtag SPD-Fraktion fordert Geldstrafe bei Ordnungsrufen
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03. April 2024, 16:32 Uhr
In Sachsen-Anhalts Parlament nehmen die Ordnungsrufe zu. Die SPD-Landtagsfraktion fordert, ein Ordnungsgeld einzuführen. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch in Bayern. Bei wiederholter Pöbelei drohe eine Strafe von 4.000 Euro.
- Laut SPD-Landtagsfraktion nimmt die Verrohung im Parlament zu. Deshalb fordert sie ein Ordnungsgeld.
- In der Legislaturperiode seit 2021 sind bislang 14 Ordnungsrufe erteilt worden – 12 davon für die AfD.
- In Bayern ist ein ähnliches Verfahren geplant. Dieses soll dreistufig gestaltet werden.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Einführung eines Ordnungsgeldes im Parlament. "Das muss ein Betrag sein, der auch weh tut", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Rüdiger Erben, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. "Die Verrohung im Parlament nimmt zu." Die AfD hefte sich Ordnungsrufe aktuell wie einen Orden ans Revers, so Erben. Deshalb müsse es schärfere Sanktionen geben.
Im März war im Landtag von Sachsen-Anhalt erneut eine Debatte aus dem Ruder gelaufen. Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding (CDU) erteilte Ordnungsrufe, nachdem mehrere Parlamentarier wild durcheinander gebrüllt hatten.
Keine Ordnungsrufe vor AfD
Verletzt ein Mitglied des Landtags die Ordnung, Würde oder das Ansehen des Parlaments, kann der Präsident oder die Präsidentin es zur Ordnung rufen. Häufig geht es dabei um Beleidigungen. Geschieht dies während einer Sitzung dreimal oder verletzt ein Abgeordneter die Ordnung grob, kann der Präsident diesen von der Sitzung ausschließen. Der betroffene Parlamentarier muss in diesem Fall den Plenarsaal verlassen. Ein Ordnungsgeld aber gibt es bisher in Sachsen-Anhalt nicht.
In der Legislaturperiode seit 2021 wurden bisher 14 Ordnungsrufe erteilt. Davon gingen zwölf an die AfD-Fraktion und zwei an die Grünen-Fraktion. Von 2016 bis 2021 wurden insgesamt 18 Ordnungsrufe (17 AfD-Fraktion, 1 SPD-Fraktion) ausgesprochen, wie die Landtagsverwaltung auf Anfrage mitteilte. In der Legislaturperiode davor, als die AfD noch nicht im Parlament war, wurde kein einziger erteilt.
Erneute Diskussion um Ordnungsgeld
Die Rechtspopulisten sehen sich jedoch zu Unrecht kritisiert. Seine Abgeordneten würden im Parlament von anderen als "Faschisten" bezeichnet werden, Erwiderungen darauf würden dagegen mit Ordnungsrufen belegt, sagte Fraktionschef Oliver Kirchner. Dies sei eine Ungleichbehandlung. "Ich lasse mich nicht als Faschist bezeichnen", so Kirchner. Dagegen werde er sich weiterhin wehren und "klare Antworten" geben. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat den AfD-Landesverband im November als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.
Die Einführung eines Ordnungsgeldes ist laut SPD-Politiker Erben vor einigen Jahren bereits erwogen worden. Es habe aber letztlich keine Mehrheit dafür gegeben. Aufgrund der sich häufenden Vorfälle mache es Sinn, das Thema nun erneut zu diskutieren. "Wir werden in der Koalition das Gespräch suchen."
Ähnliches Verfahren in Bayern geplant
In Bayern gibt es derzeit ähnliche Bestrebungen. Geplant ist ein dreistufiges Verfahren, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholter Pöbelei droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2.000 Euro – beziehungsweise bei Wiederholungstätern bis zu 4.000 Euro – und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen.
Mit dem neuen Ordnungsgeld will der bayerische Landtag deutlich über die Bußgeld-Ordnung im Bundestag hinausgehen: Dort beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte Ende des vergangenen Jahres aber auch angedeutet, härter durchgreifen und das Ordnungsgeld auf mindestens 2.000 Euro erhöhen zu wollen.
dpa, MDR (Sebastian Gall)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. April 2024 | 17:00 Uhr
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